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Stand der Landschaftsplanung

15. April 2021

Große Anfrage an den Ausschuss für Umwelt am 28.04.2021     

Die Antwort finden Sie hier: Stand der Landschaftsplanung_Antwort

Sehr geehrter Herr Christenn,

im Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) von 2016 steht unter § 7 Landschaftsplan (zu § 11 des Bundesnaturschutzgesetzes), Absatz 1:

(1) Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität sind im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Dabei sind die sich aus den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ergebenden Anforderungen untereinander und gegenüber den sonstigen öffentlichen und privaten Belangen gerecht abzuwägen. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts.

Um uns einen Überblick der aktuellen Situation in Wuppertal verschaffen zu können, stellen wir an die Verwaltung folgende Fragen:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Landschaftsplanung? Welche der 5 Landschaftspläne sind nach dem Inkrafttreten des neuen Landesnaturschutzgesetzes von 2016 überarbeitet worden? Welche Pläne müssen noch bearbeitet werden? Gibt es hierfür einen Zeitplan?
  2. Wie ist der aktuelle Stand der Landschaftspflege? Wie wird Landschaftspflege in Wuppertal praktiziert und welche Aufgaben werden zurzeit möglicherweise  nicht durchgeführt? Was sind die Gründe hierfür?
  3. Gibt es eine Biotop-Vernetzung zu den Flächen des Innenstadtbereichs?
  4. Welchen Stellenwert haben der Klimaschutz und die Klimafolgen-Anpassung bei der Landschaftsplanung und dem Landschaftsschutz?
  5. Werden Ausgleichsflächen im Rahmen der Landschaftsplanung und Landschaftspflege berücksichtigt?
  6. Welche Flächen sind als Ausgleichsflächen vorgesehen? Wie werden diese ausgewählt?
  7. Gibt es Bedarf an Ausgleichsflächen, die noch nicht umgesetzt wurden? Sind in genügendem Maße Ausgleichsflächen vorhanden?

 

Mit freundlichen Grüßen

Iris Theuermann                                           Cornelia Krieger
Stadtverordnete                                            stellv. Mitglied im Ausschuss für Umwelt