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Stellen neuer Beigeordneter

27. Juli 2015

Kleine Anfrage

Die Antwort des Oberbürgermeisters finden Sie in dieser PDF-Datei:
Antwort_Kl_Anfrage_Stellen_neuer_Beigeordneter

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie den Mitteilungsblättern der Stadt Nr. 5 und Nr. 7 zu entnehmen war, wurden für den neu geschaffenen Geschäftsbereich „Bürgerbeteiligung, Beteiligungsmanagement und E-Government“ insgesamt drei Personalstellen (jeweils eingruppiert in EG 14 TVöD) öffentlich ausgeschrieben. Die WZ berichtete am 24.07.2015 über diese Neueinstellungen und beschreibt darin die Begründung der Verwaltung für die externen Ausschreibungen wie folgt: „Der neue Beigeordnete für Bürgerbeteiligung hat demnach in der Stadtverwaltung nicht die Leute gefunden, mit denen er sein Konzept für Bürgerbeteiligung erarbeiten und umsetzen kann“. Außerdem wird der Kämmerer zitiert mit den Worten „Das Geld [für die neuen Stellen] wird an anderen Stellen natürlich eingespart.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Kosten sind mit der zusätzlichen Einrichtung der drei Stellen im neuen Geschäftsbereich insgesamt verbunden?
  1. Wie hoch war die Zahl der Bewerbungen bei der internen Stellenausschreibung?
  1. Vor welchem Hintergrund/mit welcher Begründung erfolgt die Eingruppierung sowohl der unbefristeten als auch der projektgebundenen Stellen in Entgeltgruppe 14?
  1. Sind über die jetzt ausgeschriebenen Stellen hinaus noch weitere externe Besetzungen in dem neuen Geschäftsbereich vorgesehen?
  1. Wie bewertet die Verwaltung den Vorwurf des Bundes der Steuerzahler, die Schaffung eines zusätzlichen Dezernenten „sei eine politische Entscheidung gewesen, so wichtig Bürgerbeteiligung sei, so unnötig sei es, dafür extra einen neuen hoch bezahlten Spitzenposten zu schaffen (…)Wuppertal sei kein Einzelfall. Die Städte würden selten bei Spitzenposten sparen, sondern, wenn überhaupt, durch Personalabbau“ (Radio Wuppertal vom 24.07.2015)?
  1. Mit welcher Begründung plant die Stadt zukünftig, den im Rahmen der Haushaltssanierung beschlossenen Personalabbau und die damit einhergehenden Arbeitsverdichtungen bzw. den Leistungsabbau umzusetzen, wenn andererseits im Bereich der Verwaltungsspitze neue und hoch dotierte Stellen geschaffen werden?
  1. In welchem Bereich/durch welche Maßnahmen wird die vom Kämmerer in der WZ angekündigte Gegenfinanzierung durch Einsparungen an anderer Stelle realisiert?
  1. Wann wird der neue Organisationsplan der Stadtverwaltung, in der die Organisationsstruktur des neuen Geschäftsbereichs enthalten ist, vorgelegt?
  1. In diesen Tagen wurde bekannt, dass die Stellen der beiden verbliebenen Projektmanagerinnen für Stadtteilarbeit aufgrund der Sparvorgaben ersatzlos gestrichen werden. Auf der Internetseite der Stadt Wuppertal wird die Aufgabe des Projektmanagements für Stadtteilarbeit wie folgt beschrieben:

Vernetzung der Angebote und Möglichkeiten im Stadtteil über gemeinsame Projekte, Förderung der verschiedenen Angebote zu einem umfassenden Gesamtangebot für die Bewohnerinnen/Bewohner.

Außerdem fällt die Koordinierung und Unterstützung der Stadtteilkonferenzen in diesen Aufgabenbereich. Sollen die Aufgabenbereiche der beiden Projektmanagerinnen zukünftig auf andere Weise kompensiert werden? Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Stundenkontingent im Vergleich zum derzeitigen Stellenangebot soll dies erfolgen? Wenn nein, mit welcher inhaltlichen Begründung meint die Stadt, auf diese Angebote in der Stadtteilarbeit zukünftig verzichten zu können?

  1. Sind durch den Wegfall der Stellen aktuell laufende Projekte in den Stadtteilen gefährdet? Wenn ja, bitten wir um konkrete Darstellung der jeweiligen Projekte/Vorhaben, die von dieser Maßnahme betroffen sein könnten.
  1. Wie hoch sind die durch die Streichung dieser beiden Stellen zu erwartenden Einsparungen?
  1. Welche konkreten Projekte mit welchem Fördervolumen wurden in den vergangenen 12 Monaten durch die StadtteilmanagerInnen akquiriert? Durch welche MitarbeiterInnen bei der Stadt sollen zukünftig solche Förderanträge gestellt werden, wenn zuweilen die Stadt und nicht ein kooperierender freier Träger/Verein als Antragsteller auftreten muss, um Fördergelder beantragen zu können?

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulz
Fraktionsvorsitzender