Solaranlagen entlang der Autobahnen (A 1, A 46, A 535) und an der L 418, insbesondere an Anschlussstellen
Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 08.12.2022
Sehr geehrter Herr Köksal,
entlang von Autobahnen und Landesstraßen gibt es bekanntlich Anbauverbotszonen und auf den Flächen rechts und links der Fernstraßen gilt im Abstand von 20 – 100 Metern ein Bauverbot.
Deshalb ist es wesentlich zu eruieren, ob es baurechtlich möglich ist, auf diesen Böschungs- und Nebenflächen entlang der durch das Stadtgebiet Wuppertal verlaufenden Autobahnen sowie der L 418 vom Sonnborner Kreuz bis Lichtscheid Photovolatikanlagen zu errichten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund und in Abstimmung mit der Autobahn GmbH und dem Landesbetrieb Straßen NRW um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist es rechtlich möglich, entlang der Autobahnen und der Landesstraße L 418 auf den Böschungsflächen, den Einhausungen und/oder in den Anschlussstellen PV-Anlagen zu installieren?
- Wenn dies möglich ist, bitten wir um Darlegung, wo dies in Frage kommt und wie viele Anlagen mit welcher Leistung hier errichtet werden könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Widmann
Stadtverordneter