Schützenswerte Bäume nach Abschaffung der Baumschutzsatzung
„Sehr geehrte Frau Brücher,
im Rahmen der Abschaffung der Baumschutzsatzung bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Mit dem Ratsbeschluss vom 19.12.05 wurde u.a. eine Erweiterung der Naturdenkmalliste gefordert. Die Verwaltung hat daraufhin u.a. über die Bezirksvertretungen dazu aufgerufen, bis zum 30.04.06 schützenswerte Bäume zu melden.
a) Wie viele Bäume bzw. Baumgruppen wurden der Unteren Landschaftsbehörde gemeldet?
b) Wie verteilen sich diese Meldungen auf die Stadtbezirke?
c) Wie lange wird es nach Einschätzung der Verwaltung dauern, bis die Prüfung der gemeldeten Bäume auf Aufnahme in die Naturdenkmalliste abgeschlossen ist?
2. Auch nach Abschaffung der Baumschutzsatzung gelten die Vorschriften des Landschaftsgesetzes NRW (§§ 61 und 64), nach denen Bäume unter bestimmten Bedingungen nicht gefällt werden dürfen. Wie wird die Einhaltung dieser Bestimmungen in Zukunft kontrolliert?
3. Sind der Verwaltung Fälle bekannt, in denen bereits vor dem Termin, an dem die Baumschutzsatzung ihre Gültigkeit verliert, Bäume, die unter die Satzung fallen, gefällt worden sind? Wie geht die Verwaltung mit solchen Fällen um?
Mit freundlichen Grüßen
Ilona Schäfer
(Mitglied im Ausschuss für Umwelt)
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