Startseite > Scharpenacken

Scharpenacken

21. Februar 2006

„Sehr geehrte Frau Brücher,

der ehemalige Truppenübungsplatz Scharpenacken wurde im 1. ƒnderungsverfahren zum Landschaftsplan Ost als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen; im Rat wurde am 29.03.2004 mit der Drucksache VO/2638/04 der entsprechende Satzungsbeschluss gefasst. Damit sollte der Bedeutung des ehemaligen Truppenübungsplatzes als eine der größten Freiflächen Wuppertals und als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten Rechnung getragen werden. Gleichzeitig sollten sowohl die verträgliche Nutzung als Naherholungsgebiet sowie landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich sein. Durch diesen Beschluss haben der Rat der Stadt und seine Gremien eine klare Richtung vorgegeben, in die das Gelände zukünftig entwickelt werden soll. Mit Schreiben vom 07.01.2006 äußert nun der Wuppertaler Golf Club e.V. den Wunsch, auf dem genannten Gelände eine 9-Loch-Golfanlage zu errichten. Dieses Anliegen ist unseres Erachtens nach mit dem Entwicklungsziel Landschaftsschutz nicht vereinbar.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet in diesem Zusammenhang die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Entwicklungsmöglichkeiten gibt es aus Sicht der Verwaltung für den ehemaligen Truppenübungsplatz Scharpenacken unter Berücksichtigung der ökologischen Wertigkeit und der Bedeutung als Naherholungsgebiet?
2. Welche Nutzungen sind mit der Festsetzung Landschaftsschutz vereinbar? Sind intensive Freizeitnutzungen mit baulichen Maßnahmen auf dem Gelände (z.B. Golfplatz) durch die Festsetzung Landschaftsschutz grundsätzlich ausgeschlossen?

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Schäfer
Mitglied im Ausschuss für Umwelt

Weitere Informationen finden Sie in diesem PDF-Dokument