Sachstand zur Einrichtung von Radwegen auf der Friedrich-Engels-Allee (B 7)
Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Verkehr am 25.03.2025
Sehr geehrter Herr Ugurman,
einer der meistdiskutierten Streckenabschnitte bei der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes ist der Bereich B7 zwischen Vohwinkel und Oberbarmen als Talachsenradweg. Laut gerichtlichem Vergleich im April 2020 ist die Stadt Wuppertal beauftragt worden, konkrete Aussagen zu dieser Radverkehrsführung entlang der Talachse, als Handlungsachse 6 des Radverkehrskonzeptes, zu treffen. Im Juni 2020 hat der Verkehrsausschuss die Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf der B7 zwischen Bembergstraße und Haspeler Straße als Grundsatzbeschluss für Handlungsachse 6 (Abschnitt H) beschlossen. Im September 2024 wurden beidseitige Radfahrstreifen zwischen der Brücke Kluse und der Einmündung Bendahler Straße beschlossen. Nach Fertigstellung der Brücke Kluse ist der nördliche Radfahrstreifen auf der Brücke mit VZ 237 StVO angeordnet worden. Insgesamt entsteht mit allen neuen Radfahrstreifen und der Miteinbeziehung der vorgeschriebenen Freigabe von Busspuren eine sichere Radverkehrsführung auf einem wichtigen Abschnitt der B7.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wann ist mit der Markierung der Radfahrstreifen zwischen Barmer Straße und Plüschowstraße zu rechnen?
- Warum wurde der geplante südliche Radfahrstreifen auf der Brücke Kluse ab der Einmündung Košice-Ufer stattdessen als Parkstreifen (mit Breitstrich?) umgesetzt?
Ist diese Abweichung möglicherweise förderschädlich? - Warum wird für den nördlichen (benutzungspflichtigen) Radfahrstreifen auf der Brücke Kluse ab der Einmündung Am Wunderbau lediglich eine Überleitung in Fahrtrichtung Hofaue angeboten, aber keine Überleitung für den Radverkehr in die (primäre) Fahrtrichtung Hauptbahnhof?
- Bis Einmündung Košice-Ufer bietet sich als intuitive vorgelagerte (und extrem kostengünstige) Radverkehrsführung in Fahrtrichtung Osten die Freigabe der Busspur (VZ 245 StVO) in Höhe Kino/Schauspielhaus an (vgl. Achse 6, Abschnitt F). Wann ist mit der (gesetzlich vorgeschriebenen) Freigabe zu rechnen und warum ist diese Freigabe im Jahr 2025 immer noch nicht erfolgt?
- Ab Einmündung Bendahler Straße bietet sich als extrem kostengünstige Radverkehrsführung die Wiedereinrichtung der für den Radverkehr freigegebenen Busspur (VZ 245 StVO) an. Wie bewertet die Fachverwaltung diese Option? (vgl. VO/0387/20)
Mit freundlichen Grüßen
Timo Schmidt Frank ter Veld
Verkehrspolitischer Sprecher Stadtverordneter