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Sachstand Berufsfeuerwehr

18. Februar 2009

„Sehr geehrter Herr Klein,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen in der nächsten Sitzung.

Der Europäische Gerichtshof urteilte am 09.09.2003, dass Bereitschaftszeit nicht mehr als Ruhezeit gewertet werden darf. Die maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit wurde damit auf 48 Stunden (gemäß Arbeitszeitschutzrichtlinie 93/104 EG) begrenzt.

Der Innenminister NRW hat die Umsetzung im „Gesetz über die Gewährung von Einmalzahlungen an Beamte und die Gewährung einer Zulage für freiwillige Mehrarbeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen“ vom 19.06.2007 verfügt. In Artikel II, ß 1 sind Ausnahmen und Individualvereinbarungen (Opt-Out-Lösungen) über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden hinaus auf 54 Stunden vorgesehen, wenn ein entsprechender Vertrag mit jeder und jedem einzelnen Beschäftigten auf freiwilliger Basis für bis zu 12 Monaten abgeschlossen wird.

Von der Möglichkeit einer Opt-Out-Lösung hat auch die Stadt Wuppertal Gebrauch gemacht.

Entgegen der Bitte von VertreterInnen des Städtetages sowie des Deutschen Beamtenbundes (DBB) wurde das Gesetz bis zum 31.12.2010 befristet und nicht bis 2013.

Die Begrenzung bis 2013 wurde von Seiten der Regierungsfraktionen NRW mit der Begründung abgelehnt, dass „eine längere Befristung auf dauerhafte Zulagengewährung hinausliefe und die Motivation zur Ausbildung neuer Feuerwehrleute entfiele.“

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadtverwaltung nach Ablauf der Befristung des „Gesetzes über die Gewährung von Einmalzahlungen an Beamte und die Gewährung einer Zulage für freiwillige Mehrarbeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen“, wenn auf Ausnahmen und Individualvereinbarungen verzichtet werden muss und die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit der Beamten bei der Berufsfeuerwehr auf 48 Stunden beschränkt wird?
2. Wurden seitens der Verwaltung entsprechend mehr Ausbildungsplätze für Feuerwehrleute bereitgestellt?

3. Wenn nein: Wie will die Verwaltung dennoch gewährleisten, dass es nach 2010 zu keinen personellen Engpässen bei der Wuppertaler Berufsfeuerwehr kommt?

4. Trifft es zu, dass BeamtInnen der Berufsfeuerwehr keine ihrer ausgeübten Tätigkeit entsprechende leistungsgerechte Besoldung erhalten?
Wenn die Frage verneint wird:
In wie vielen Fällen kann eine leistungsgerechte Besoldung nicht gewährt werden?

Mit freundlichem Gruß

Gerta Siller
Fraktionssprecherin

Weitere Informationen finden Sie in diesem PDF-Dokument