Rettungswege offen halten
Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und Betriebsausschuss ESW
Sehr geehrter Herr Spiecker,
in der Berichterstattung über den Großbrand in der Elberfelder Nordstadt vom 25. auf den 26. September 2022 wurde erwähnt, dass insbesondere durch nicht ordnungsgemäß geparkte PKW in Kreuzungsbereichen die Anfahrt der Feuerwehr zur Einsatzstelle verzögerten, da sie durch die so verengten Straßen nicht weiterfahren konnten. Darüber sollen geparkte Fahrzeuge den Zugang zu Hydranten versperrt und dadurch den Zugang zum Löschwasser erschwert haben.
In der Vorlage VO/1609/21: Parken – Anordnungen und Maßnahmen in Ballungsquartieren, hat die Verkehrssicherheit und damit auch Rettungswege höchste Priorität.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen in der o.a. Sitzung:
- Sind die Berichterstattungen über verstellte Kreuzungsbereiche und Rettungswege sowie dadurch verzögerten Anfahrten zum Brandort zutreffend?
- Ist es richtig, dass zugeparkte Hydranten zu einer erschwerten Löschwasserversorgung führten?
- Wurden bzw. werden die in der Berichterstattung erwähnten Verstöße, insofern sie zutreffend sind, geahndet?
Wenn ja bitten wir um Bericht über Art und Anzahl der Verstöße sowie die ggf. verhängten Buß- bzw. Ordnungsgelder. - In welcher Regelmäßigkeit befährt die Feuerwehr Wuppertal engbebaute Quartiere wie den Ölberg, die Nord- und Südstadt und andere zwecks Feststellung von Erreich- und Befahrbarkeit sowie dem Zugang zu Hydranten?
Wir erbitten hier eine Aufstellung über durchgeführte Befahrungen in den Jahren 2018 bis 2022 sowie den dabei festgestellten Hindernissen, Engstellen und weiteren Mängeln bzw. Anmerkungen. - Entstanden aus den Erfahrungen der Befahrungen Handlungsempfehlungen oder anders geartete Mitteilungen und Hinweise für das Ordnungsamt und oder die Verkehrsplanung? Wenn ja bitten wir um eine detaillierte Informationen.
- Nach welcher Gewichtung setzt sich die Frequenz der Bestreifung eingebauter Quartiere, insbesondere Pendlerquartiere wie Nordstadt und Ölberg, durch den Ordnungsdienst fest und welche sind die Rahmenzeiten der Bestreifung?
- In der aktuellen Dienstanweisung für Mitarbeiter*innen für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs heißt es unter 5a, dass in Bereichen, in denen bisher Gehwegparken, also das ordnungswidrige Abstellen von Fahrzeugen, geduldet wurde, erst nach Rücksprache mit dem Innendienst eingeschritten werden darf.
- Verkehrsbehinderungen müssen im Regelfall sofort beseitigt werden; wie verfahren die o.g. Mitarbeiter*innen in diesen Fällen?
Hier bitten wir um die Aufstellung der Feststellung von Verstößen, Rücksprachen mit dem Innendienst und Art und Anzahl der Ahndungen selbiger.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Schäfner
RettungswegeOrdnungspolitischer Sprecher