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Rahmenbedingungen der Krankenhausbedarfsplanung

1. September 2014

Anfrage an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 18.09.2014

Die Antwort der Verwaltung finden Sie in dieser PDF-Datei:
Antwort_Rahmenbedingungen_der_Krankenhausbedarfsplanung

Sehr geehrter Herr Wessel,

seit Juli 2013 stehen in Nordrhein-Westfalen die Rahmenbedingungen für einen neuen Krankenhausbedarfsplan fest.

Bis 2015 müssen die regionalen Planungen entsprechend angepasst werden. Aus den dazu vorgelegten Zahlen geht hervor, dass in Wuppertal knapp 300 Krankenhausbetten abgebaut werden müssten, die meisten davon in den Bereichen Chirurgie und Innere Medizin. Im Gegensatz dazu fällt bei einem Vergleich der Zahlen auch aus anderen Städten und Kreisen auf, dass es flächendeckend in NRW eine Untererfüllung der Planzahlen für Psychiatrie-Betten gibt. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf.

In diesem Zusammenhang hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Fragen an die Verwaltung, die ggf. auch an das MGEPA weiter zu leiten wären:

1. Wie bewertet die Stadt Wuppertal die Zielwerte für die Planbetten der Wuppertaler Kliniken im Jahr 2015 im Hinblick auf das Ziel einer ortsnahen Versorgung?

2. Welche Möglichkeit hat die Stadt Wuppertal, auf diese Zielwerte Einfluss zu nehmen?
Ist die Stadt Wuppertal dazu im Gespräch mit den örtlichen Krankenhausträgern?

3. Wirkt sich die Reduzierung der  Bettenzahlen auch auf die investiven Mittel für die betroffenen Kliniken aus?

4. Stehen in der Region ausreichend Plätze für Spezialbehandlungen zur Verfügung, um eine möglichst ortsnahe Versorgung gewährleisten zu können (z.B. für Schwerst-, Brandverletzte)?

5. Der Übergang zwischen stationärer und ambulanter Versorgung verläuft häufig nicht reibungslos. Dabei geht es nicht nur um die professionelle Pflege zu Hause sondern auch darum, wie pflegende Angehörige frühzeitig auf eine bevorstehende Entlassung vorbereitet werden können.
Wie kann der Krankenhausbedarfsplan über die Definition von Qualitätskriterien hier zur Verbesserung der Situation beitragen (z.B. durch Vorgaben für die ausreichende personelle Ausstattung der Sozialdienste, die diese Koordination in der Regel übernehmen)?

6. Ausbildungseinrichtungen wie z.B. Krankenpflegeschulen sind häufig den Kliniken angegliedert. Findet die Zahl der Ausbildungsplätze in der Krankenhausbedarfsplanung Berücksichtigung?

7. Wie bewertet die Stadt Wuppertal den Zielwert „0“ für die Planbettenzahl im Fach Psychiatrie/Psychosomatik?
Da gleichzeitig in Remscheid eine Unterversorgung von rund 100 Betten im Fach Psychiatrie/Psychosomatik sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie besteht, ergibt sich hieraus nicht die Forderung nach der Einrichtung von stationären Psychiatrie-Betten in Wuppertal?

8. Mit welcher Begründung werden Plätze für eine psychiatrische Tagesklinik auf vollstationäre psychiatrische Betten angerechnet?

9. Wäre es im Rahmen des Krankenhausbedarfsplans mittelfristig möglich, Betten-Überkapazitäten aus den Bereichen Chirurgie und Innere Medizin in Betten für die psychiatrische Versorgung umzuwandeln?

10. Steht für eine Anpassung der stationären Psychiatrie-Betten an die Zielwerte für 2015 ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung? Wenn nicht, wie soll dem entgegen gesteuert werden?

11. Wird die in Krankenhausbedarfsplan anvisierte Reduzierung der Anzahl der Perinatalzentren mittelbar oder unmittelbar eine Auswirkung auf Wuppertaler Patient*innen haben?

12. Wie schätzt die Fachverwaltung/ das MGEPA die Versorgungsstruktur im Bereich der Psychosomatik ein?
Ist die Anzahl der stationären Betten im Bereich der Psychosomatik, auch unter Einbeziehung der Kapazitäten der Privatkliniken im Einzugsbereich, ausreichend?

Wir bitten darum, die Antwort auf diese Anfrage auch den Mitgliedern der Gesundheits-, Alters- und Pflegekonferenz zur Kenntnis zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Schäfer                                   Marcel Simon
Stadtverordnete                              Stadtverordneter