Radonkonzentration in der Raumluft
„Sehr geehrte Frau Brücher,
sehr geehrter Herr Norkowsky,
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat die Anfrage VO/0260/09 „Radonkonzentration in der Raumluft in städtischen Gebäuden“ gestellt, die zur Ratssitzung am 30.03.2009 von der Verwaltung beantwortet wurde. Aus der Beantwortung ergeben sich weitere Fragen, um deren Beantwortung wir in den o.a. Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie bitten.
In öffentlichen Gebäuden in Vohwinkel, Cronenberg, Ronsdorf, Barmen, Heckinghausen, Oberbarmen und Langerfeld-Beyenburg sind laut des Gutachtens von Kemski & Partner erhöhte Radonbelastungen gemessen worden und Handlungsempfehlungen ausgesprochen worden.
1. Geht die Verwaltung davon aus, dass Privathaushalte in den betroffenen Stadtgebieten über eine erhöhte Radonbelastung ausreichend informiert sind? Falls ja, aus welchen Erkenntnissen lässt sich diese Einschätzung ableiten?
2. In der Antwort auf unsere erste Anfrage ist folgende Aussage zu lesen
Eine Radonkonzentration von 100 Bq/m3 kann aus zahlreichen epidemiologischen Studien über den Zusammenhang zwischen dem Lungenkrebsrisiko und der Radonbelastung in Wohngebäuden abgeleitet werden. Ab einem Jahresmittelwert von 140 Bq/m3 ist dort ein statistisch signifikanter Anstieg des Lungenkrebsrisikos zu erkennen. Unter Aspekten der strahlenhygienischen Vorsorge muss daher ein Zielwert definiert werden, der unterhalb eines ermittelbaren Risikos liegt. Hierfür bietet sich der Wert von 100 Bq/m3 an. Nach gängiger Lehrmeinung geht von Radonbelastungen unter 100 Bq/m3 in Wohnräumen kein zusätzliches Lungenkrebsrisiko für die Bewohner aus.“
Stimmt die Verwaltung unserer Einschätzung zu, dass bei einer Radonbelastung von mehr als 140 Bq/m3 der Aufenthalt in Wohnbereichen im Vergleich zum Aufenthalt in öffentlichen Gebäuden wegen der längeren Aufenthaltsdauer ein höheres Lungenkrebsrisiko beinhaltet und damit auch eine höhere Relevanz hat?
3. Der Antwort ist darüber hinaus zu entnehmen, dass das GMW gemeinsam mit dem Gesundheitsamt eine Informationsoffensive zum Thema Lüftungsverhalten in Schulen und Kindergärten plant. Warum soll keine Informationsoffensive für Privathaushalte in den betroffenen Stadtteilen durchgeführt werden?
4. Den gesundheitlichen Gefahren durch eine hohe Radonbelastung der betroffenen öffentlichen Gebäude könne laut des Gutachtens durch richtiges Lüftungsverhalten begegnet werden. Eine Sanierung der betroffenen Gebäude sei nicht notwendig. Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass ein regelmäßiges Lüften auch konsequent durchgeführt wird?
5. Hält die Verwaltung es für sinnvoll, die betroffenen Bezirksvertretungen zu informieren? Falls ja, möchten wir darum bitten, dies vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Mahnert
Stadtverordnete
Ilona Schäfer
Mitglied im Umweltausschuss “