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Prozesse in den Bereichen Personaleinstellung und Recruiting

19. Januar 2022

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW am 08.02.2022

Die Antwort finden Sie hier. 

Sehr geehrter Herr Reese,

vor dem Hintergrund der vielfach unbesetzten Stellen innerhalb der Verwaltung bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung folgender Fragen zur o.a. Sitzung:

  1. Werden Stellenausschreibungen für Nach- und Neubesetzungen in jedem Fall erst intern ausgeschrieben? Falls die Antwort ja lautet: Wie lange müssen diese intern ausgeschrieben sein, bevor eine externe Ausschreibung möglich ist?
  2. Wie lange dauert es in etwa vom Zeitpunkt des Freiwerdens einer Position bis zur Veröffentlichung der Stellenausschreibung?
  3. Auf welchen Stellenbörsen, Orten und Portalen werden freie Stellen für externe Besetzung standardmäßig immer veröffentlicht? Hier sind sowohl digitale Plattformen, als auch altmodische Dinge wie das „schwarze Brett“ gemeint. Welche Portale werden nicht standardmäßig, aber darüber hinaus vereinzelt und unter welchen Umständen auch genutzt?
  4. Gibt es aktive Recruiting-Bemühungen von Seiten der Verwaltung und falls ja, wie sehen diese aus? D.h. werden für einzelne Stellenprofile zielgerichtet Menschen geeigneter Qualifikation auf dem Stellenmarkt aktiv von der Verwaltung angesprochen?
  5. Betreffend Ausbildungsstellen: In welcher Form ist die Verwaltung an den Wuppertaler Schulen (auch Förderschulen) präsent (digital und/oder in Person), um aktiv für Ausbildungsstellen bei der Stadt zu werben und Schüler*Innen zu informieren und anzusprechen?
  6. In welchen Bereichen der Verwaltung gibt es die Möglichkeit, Personen für umschriebene (Hilfs-/Assistenz-/Zuarbeits-)Tätigkeiten (vorerst) ungelernt einzustellen? Dienen diese als „Ersatz“ für reguläre Fachkraftstellen? Welche Perspektiven für Nachqualifizierungen und mit welcher Zeitperspektive werden diesen Angestellten geboten? Läuft dieser Prozess automatisiert oder müssen solche Nachqualifizierungen gesondert beantragt und verabschiedet werden?

 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Lüdemann
Stadtverordneter