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Persönliches Budget

20. Mai 2008

„Sehr geehrter Herr Norkowsky,

seit 2004 gibt es gemäß § 17 SGB IX die Möglichkeit, eine Vielzahl von Leistungsansprüchen von behinderten Menschen als Persönliches Budget zu gewähren. Seit 2008 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf das Persönliche Budget. Dabei geht es darum, dass in verschiedenen Sozialgesetzbüchern definierte Leistungsarten zusammengefasst und als Geldbetrag zur Verfügung gestellt werden können. Mit diesem Geldbetrag kann die erforderliche Leistung selbst beschafft und bezahlt werden. Die Koordination zwischen den verschiedenen Leistungsträgern übernimmt derjenige, der von der Antragstellerin oder dem Antragsteller dazu beauftragt wurde. Dazu gehört auch der örtliche Träger der Sozialhilfe.

In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie am 12.06.2008:

1. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um Antragstellungen gemäß dem Persönlichen Budget zu ermöglichen und zu unterstützen?

2. Plant die Verwaltung Initiativen, um über diese neue Form der Leistungsgewährung in der Öffentlichkeit zu informieren?

3. Wie viele behinderte Menschen haben seit 2004 in Wuppertal ein Persönliches Budget beantragt?

4. Wenn nur wenige Anträge in diesem Zeitraum gestellt wurden, bitten wir die Verwaltung um Vorschläge, wie die Zahl der AntragstellerInnen erhöht werden kann.

5. Wie beurteilt die Verwaltung den Bedarf an unabhängiger Beratung und Budgetassistenz und wie soll dieser ggf. sichergestellt werden?

Die Anfrage und die Antwort der Verwaltung sollen auch den Mitgliedern des Behindertenbeirates zur Kenntnis gegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Mahnert
Stadtverordnete