Personalrotation als Mittel der Korruptionsbekämpfung
„Sehr geehrter Herr Dr. PongÈ,
der Vorstand des Städtetags NRW hat sich am 21.06.2006 mit dem nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 01.04.2005 beschäftigt und ausdrücklich die Auffassung bekräftigt, „dass Personalsrotation ein wirksames Instrument der Korruptionsbekämpfung ist“. Das KorruptionsbG sieht nach ß 21 vor, dass Angestellte der Gemeinden in korruptionsgefährdeten Bereichen in der Regel nicht länger als fünf Jahre ununterbrochen tätig sein sollen. Hierfür müssen zunächst nach ß 2 Absatz 2 behördenintern solche Bereiche benannt werden. Das Anti-Korruptionskonzept der Stadtverwaltung vom Januar 2006 bezieht sich zwar auf das KorruptionsbG, bietet allerdings keine Antworten auf die konkrete Gestaltung der ß2 und 21.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung des Ausschusses am 19.10.2006:
1. Hat es innerhalb der Stadtverwaltung seit Inkrafttreten dieses Gesetzes eine derartige Bestandsaufnahme korruptionsgefährdeter Bereiche gegeben?
2. Wenn ja, welche Bereiche wurden hier erfasst?
3. Sind hierauf entsprechende Maßnahmen, wie Personalrotation oder ähnliche eingeleitet worden und wie viele Stellen sind hiervon betroffen?
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulz
Stadtverordneter
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