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Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr

29. November 2006

„Sehr geehrter Herr Jaschinsky,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen in der o.g. Sitzung des Ausschusses für Verkehr:

1. Welche Vorraussetzung muss eine Einbahntraße nach welchen gesetzlichen Regelungen erfüllen, um für den Radverkehr in beide Richtungen geöffnet werden zu können?

2. Wie viele und welche Einbahnstraßen sind in Wuppertal bereits für RadfahrerInnen in beide Richtungen freigegeben?

3. Wie viele Einbahnstraßen sind in Wuppertal insgesamt für eine ÷ffnung geeignet? Beabsichtigt die Verwaltung, alle geeigneten Einbahnstrassen in Wuppertal für den Radverkehr in beide Richtungen zu öffnen? Wenn ja, wann?

4. Werden die geöffneten Einbahnstraßen in einem Kartenwerk oder/und im Internet dargestellt?

Mit freundlichem Gruß,

Anja Liebert
Stadtverordnete



Antwort:

÷ffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr
Vorlage: VO/1145/06
Herr Weigel schlägt vor, die Anfrage in die Sitzungen der jeweiligen Bezirksvertretungen einzusteuern.

Herr Widmann beantwortet die Anfragen wie folgt:

Zu 1. die Voraussetzungen für eine ÷ffnung einer Einbahnstraße in beide Richtungen sind in der Straßenverkehrsordnung geregelt.

Zu 2. Eine Liste der entsprechenden Einbahnstraßen in Wuppertal wird der Niederschrift beigefügt.

Zu 3. Die Recherche über eine Eignung einer generellen ÷ffnungen von Einbahnstraßen in Wuppertal ist zu aufwendig.

Zu 4. Eine Darstellung von geöffneten Einbahnstraßen in einem Kartenwerk oder im Internet wird als Anregung aufgenommen.

Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird ohne Beschluss entgegen genommen.

Weitere Informationen finden Sie in diesem PDF-Dokument