Nutzung von Busspuren durch den Radverkehr, Drucksache VO/1739/15
Anfrage an den Rat der Stadt am 07.09.15
Die Antwort finden Sie in dieser PDF-Datei:
Antwort_Nutzung_Busspuren
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr am 20.08.15 haben die Fraktionen SPD und CDU mit der Drucks. Nr. VO/1739/15 mehrheitlich beschlossen: „Die Benutzung von Busspuren bleibt ausschließlich dem ÖPNV vorbehalten.“
Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu Zeichen 245 Linienomnibusse besagt:
„Die Sicherheit des Radverkehrs ist zu gewährleisten. Kann der Radverkehr nicht auf einem gesonderten Radweg oder Radfahrstreifen geführt werden, sollte er im Benehmen mit den Verkehrsunternehmen auf dem Sonderfahrstreifen zugelassen werden. Ist das wegen besonderer Bedürfnisse des Linienverkehrs nicht möglich und müsste der Radverkehr zwischen Linienbus- und dem Individualverkehr ohne Radfahrstreifen fahren, ist von der Anordnung des Zeichens abzusehen.“
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie bewertet die Verwaltung juristisch den gefassten Beschluss VO/1739/15 in Bezug auf die Freigabe von Busspuren für den Radverkehr?
1a) Wie geht die Verwaltung mit dem Widerspruch des Beschlusses zur Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) um?
1b) Auf welchen Straßen mit Busspuren werden in der Konsequenz gesonderte Radwege oder Radfahrstreifen ausgewiesen werden müssen?
Mit freundlichen Grüßen,
Anja Liebert Marc Schulz
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender