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Novellierung des Landeswassergesetzes

21. Mai 2021

Große Anfrage an den Ausschuss für Umwelt am 02.06.2021

Die Antwort finden Sie hier.

Sehr geehrter Herr Christenn,

der Landtag NRW hat im Mai 2021 mehrheitlich die Novellierung des Landeswassergesetzes mit weitreichenden Folgen beschlossen. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Auswirkungen wird die Novellierung des Landeswassergesetzes auf die Wuppertaler Gewässer und gewässernahen Flächen haben?
  2. Welche Auswirkungen auf Bebauungspläne zeichnen sich ab (z.B. in Bezug auf ein Bauverbot in Gewässerrandstreifen im Innenbereich)?
  3. Welche aktuellen Wuppertaler Bauprojekte u.ä.  sind von der Novellierung des Landeswassergesetzes betroffen?
  4. Sind landwirtschaftliche Flächen im Stadtgebiet  von der Reduzierung der Minimal-Breite von Gewässerrandstreifen (von 10 m auf 5 m) betroffen?
  5. Welche Auswirkungen wird die Entfristung von Genehmigungen haben?
  6. Inwieweit ist das Vorkaufsrecht für gewässernahe Flächen betroffen? Gab es in den vergangenen fünf Jahren Flächen im Stadtgebiet, bei denen das Vorkaufsrecht durch Stadt oder Wupperverband gezogen wurde?
  7. Wie wird sich das neue Landeswassergesetz auf die Trinkwasserqualität in Wuppertal auswirken?
  8. Welche Konsequenzen sind im Zusammenhang mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erwarten im Hinblick auf das Ziel, einen guten Zustand aller Gewässer zu erreichen?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Iris Theuermann
Stadtverordnete