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Nichts geht mehr – wie kann Wuppertal die zunehmende Spielsucht eindämmen?

18. April 2011

„Sehr geehrter Herr Norkowsky,

ausweislich der Daten der Landesfachstelle (siehe unter https://www.landesfachstelle-gluecksspielsucht-nrw.de/abfrage/abfrage.php) nimmt die Gerätedichte bei Glücksspielautomaten in den letzten Jahren zu. Dies soll auch auf die Stadt Wuppertal zutreffen. So wurden z.B. allein in Elberfeld in diesem Jahr bereits mehrere Anträge gestellt. In Deutschland gibt es rund drei Millionen Menschen, deren Spielverhalten problematisch ist und Suchtcharakter annimmt. Diese Menschen verschulden sich und vernachlässigen ihre sozialen Beziehungen, nur um ihrem Spieltrieb nachgehen zu können. Im September letzten Jahres hat auch der Europäische Gerichtshof die Bundesregierung in die Pflicht genommen, konsequenter gegen Automatenspielsucht vorzugehen.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind die Erkenntnisse der Stadtverwaltung mit denen der Landesfachstelle deckungsgleich?

2. Ist der Verwaltung bekannt, wie hoch die Anzahl der Spielsüchtigen in der Stadt Wuppertal ist. Welche entsprechenden psychosozialen Hilfsangebote (Selbsthilfegruppen etc.) sind zur Zeit vorhanden? Ist Spielsucht auch ein Thema in der Arbeit des sozialpsychiatrischen Zentrums der Stadt Wuppertal?

3. Auf welche Anzahl von (juristischen) Personen verteilen sich die erteilten Spielhallenkonzessionen? Wie viele Geräte befinden sich durchschnittlich an einem Standort?

4. Hält die Verwaltung die Entwicklung für bedenklich? Inwieweit steht die Verwaltung mit SchuldnerInnen- und Sucht-Beratungsstellen in Kontakt und nimmt deren Hinweise und Stellungnahmen auf?

5. Hält die Verwaltung die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten für ausreichend, um eine weitere Ansiedlung von Spielhallen zu verhindern?
Wenn nein, auf welchen Ebenen ist die Stadt Wuppertal tätig geworden, um hier Änderungen herbeizuführen?

6. Wieviele konkrete Anfragen auf Erteilung von Spielhallen-Konzessionen liegen der Stadt derzeit vor? In welchen Stadtteilen? Welcher Abstand muss zwischen zwei Standorten von Spielautomaten minimal bestehen?

7. Liegen zur Zeit konkrete Anfragen auf Verlängerung der Öffnungszeiten (z.B. 23-Stunden-Betrieb) vor?

8. Wurden in den letzten zwei Jahren (ab 2009) Anträge auf Erteilung oder Ausweitung der Lizenz negativ beschieden? Wenn ja, welche und mit welcher Begründung?

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Schäfer
Stadtverordnete

Marcel Simon
Mitglied des Ausschusses „

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