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Neue gesetzliche Regelungen zum Unterhaltsvorschuss – Auswirkungen in Wuppertal

27. August 2018

Anfrage zum Jugendhilfeausschuss am 04.09.2018

Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier:
Antwort_Unterhaltsvorschuss

Sehr geehrte Frau Warnecke,

Elternteile, oft Väter, die Kindesunterhaltsschulden anhäufen, sind in mehrfacher Sicht ein Ärgernis. Sie schaden den betroffenen Familien und treiben zudem die Unterhaltsvorschussleistungen der Kommunen in die Höhe. Dies gilt verstärkt, seit die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes im Jahr 2017 den Kreis bezugsberechtigter Kinder erweitert hat. 714.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland erhalten bundesweit Unterhaltsvorschussleistungen, 300.000 Kinder mehr als vor der Reform.

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem Jahre 2014 kommt die Hälfte aller unterhaltspflichtigen Eltern ihren Verpflichtungen gar nicht nach, ein weiteres Viertel nur unzureichend. Laut dem Juli-Finanzcontrolling der Stadt Wuppertal geht die Stadt von Mehrausgaben in Höhe von 1 Mio. Euro in diesem Jahr aus.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet in diesem Zusammenhang um einen Bericht in einer der nächsten beiden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses.

Dieser sollte folgende Punkte umfassen:

1. Entwicklung der Fallzahlen im Unterhaltsvorschuss und in der Heranziehung seit der neuen gesetzlichen Regelung zum Unterhaltsvorschuss

2. Entwicklung der Personenzahlen bei Heranziehung des Unterhaltsvorschusses

3. Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen im Bereich Unterhaltsvorschuss.

4. Sind die entstandenen Personalmehrkosten vollumfänglich durch den Bund ausgeglichen worden?
Wenn nein: wie viele Personalstellen setzt die Stadt zusätzlich für diese Aufgabe ein?

Wir bitten die Verwaltung ergänzend um eine Darstellung, mit welchen Maßnahmen aktuell Unterhaltsvorschuss eingezogen wird und wo ggf. Schwierigkeiten/Probleme liegen.

5. Wie schätzt die Verwaltung -auch aus rechtlicher Sicht- die Möglichkeit, Fahrverbote für säumige Unterhaltspflichtige auszusprechen, ein (aktueller Vorschlag der Bundesfamilienministerin) oder die Festsetzung von PKW?

6. Sieht die Verwaltung andere Möglichkeiten, zumindest einen Teil des nicht gezahlten Unterhalts zurückzufordern?

Wir bitten darum, den Bericht auch dem Ausschuss für Soziales, Familien und Gesundheit und dem Gleichstellungsausschuss zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Yves Ramette                            Marcel Gabriel-Simon
Stadtverordneter                                Stadtverordneter