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Neue Gartenordnung der Stadt Wuppertal

27. August 2018

Anfrage zum Ausschuss für Umwelt am 11.09.2018

Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier:
Antwort_Gartenordnung

Sehr geehrte Frau Brücher,

Ende August wurde in den Medien über eine Neuregelung der Wuppertaler Gartenordnung berichtet, in der eine Beschränkung von Spielgeräten in Kleingärten festgeschrieben wird. Die Berichterstattung hat erwartungsgemäß heftige Diskussionen über die Kinderfreundlichkeit in Schrebergärten, aber auch in der ganzen Stadt entfacht.

Da die Stadt, namentlich das Ressort Grünflächen und Forsten, an der Erarbeitung beteiligt war und die Verordnung somit inhaltlich von der Stadt mit getragen wird, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In den Medien kursieren verschiedene Versionen, in welcher Form das Verbot von Spielgeräten formuliert wurde (A: „nur drei Spielgeräten pro Garten“ vs. B: „generell keine Trampoline, Planschbecken etc.“).
    Wie lautet die exakte Festlegung in der Gartenordnung?

    1. Wenn Version A zutrifft, gelten die Beschränkungen für alle Familien gleich, unabhängig von der Kinderzahl?
    2. Wenn Version B zutrifft, handelt es sich um Beschränkung von Spielgeräten, die überwiegend von älteren Kinder oder Jugendlichen genutzt werden?
  1. Wie rechtfertigt es die Stadt, dass die Änderungen Beschränkungen für Familien mit Eltern vorsehen, um den Kinderlärm in „freizeitparkähnlichen“ Kleingärten zu verhindern, obwohl die aktuelle Rechtsprechung Kinderlärm als einen Ausdruck kindlicher Entfaltung definiert und somit grundsätzlich als sozialadäquat ansieht?
  1. Befürchtet die Stadt, dass ihr die aktuelle Haltung bei zukünftigen Spiel-, Bolzplatz- oder Kindergartenplanungen von Gegner*innen entgegengehalten werden könnte?
  1. Wurde von der Stadt eine vorherige Prüfung vorgenommen, um wie viele Kleingärten es sich konkret handelt, die von der Neuregelung betroffen sind?
  1. Wie viele Beschwerdefälle sind der Stadt bekannt, die das Spielgeräte-Verbot rechtfertigen?
  1. Wurden von der Stadt oder vom Stadtverband im Vorfeld Schritte unternommen, um die betroffenen Pächter*innen direkt auf die Störungen hinzuweisen und somit eine direkte Konfliktlösung zu ermöglichen? Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde so verfahren?
  1. Wie, wie oft und von wem wird die Einhaltung der im Bundeskleingartengesetz festgeschriebenen Mindestfläche für Gemüse- oder Obstanbau kontrolliert?
  1. In wie vielen Fällen kam es in den vergangenen fünf Jahren zur Feststellung von Abweichungen von dieser Regelung?
  1. Sind weitere Gartenordnungen in anderen Städten bekannt, die vergleichbare Einschränkungen für Familien in Kleingärten vorsehen?

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Schäfer
Stadtverordnete