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Neuberechnung der Grundsteuer

21. Mai 2021

Große Anfrage an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW am 15.06.2021

 

Sehr geehrter Herr Reese,

 

nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 10. April 2018, 2020 und dem Bundesgesetz von Ende 2019.hat die Landesregierung NRW beschlossen, die Bundesregelung zur Neuberechnung der Grundsteuer zu übernehmen.

Nach einer Pressemitteilung des Ministeriums werden von den Eigentümer*innen Angaben benötigt, wie zum Beispiel bei Wohngrundstücken Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche und Baujahr.

Hierzu bittet die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen in der o.a. Sitzung:

  1. Wie viele wirtschaftliche Einheiten sind in Wuppertal betroffen?
  2. Wie hoch ist derzeit die durchschnittliche Grundsteuer pro Einheit, wie hoch, wenn die obersten 10% ausgeblendet werden?
  3. Hat die Verwaltung bereits mit den Vorbereitungen zur Neuberechnung der Grundsteuer begonnen?
  4. Welche Arbeitsschritte sind für wann geplant?
  5. Wann werden die Grundstückseigentümer*innen angeschrieben?
  6. Ist ein Ratsbeschluss notwendig? Wann soll der erfolgen?
  7. Welche Anpassungen der Software zur Verwaltung der Grundsteuer sind erforderlich?
  8. Hat die Verwaltung bereits Modellrechnungen für typische Immobilien aufgestellt?
  9. Was sind die Ergebnisse?
  10. Wie hoch schätzt die Verwaltung den Aufwand (Personal- und Sachkosten) zur Einführung des neuen Modells?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus Lüdemann                    Yazgülü Zeybek

Sprecher                                 Fraktionsvorsitzende