Möglichkeiten und Einsatzgrenzen für das Laden von E-Fahrzeugen an Straßenlaternen und Pollern
Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Verkehr am 06.12.2022
Sehr geehrter Herr Ugurman,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN strebt an, dass möglichst viele E-Ladepunkte im Stadtgebiet insbesondere für E-Bikes, E-Scooter, E-Roller, E-Motorräder und E-Autos angeboten werden.
Diese sollten sich zum einen im öffentlich zugänglich Straßenraum befinden, aber weder die Ladepunkte noch die Ladekabel dürfen ein Hindernis für zu Fuß Gehende darstellen. Auch dürfen sie Menschen, die mit dem Rollator oder Rollstuhl unterwegs sind, nicht einschränken oder behindern.
Von daher sollten nur direkt am Bordsteinrand stehende Laternen (oder ggf. wenn technisch möglich Poller) als Ladepunkte in Frage kommen.
Schon seit einigen Jahren gibt es in Großbritannien erfolgreiche Versuche, Fahrzeuge an Laternen zu laden. Auch in Berlin sind die ersten Laternenladepunkte im Sommer dieses Jahr in Betrieb genommen worden.
In der WZ vom 25. November 22 wurde zudem berichtet, dass die WSW im nächsten Jahr ein Pilotprojekt in Wuppertal planen. Auch wurde ausgeführt, dass die WSW optimistisch sind, dass sie im Netz in Wuppertal genug Leistung zur Verfügung stellen können.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung in Abstimmung mit den WSW um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie viele Laternenmasten im Wuppertaler Stadtgebiet kommen für das Laden von E-Fahrzeugen (E-Bikes, E-Scooter, E-Roller, E-Motorräder und E-Autos) in Frage?
- Gibt es die Möglichkeit, auch an Begrenzungspollern am Straßenrand Ladepunkte anzubieten?
- Welche Ladeleistung kann an solchen Punkten angeboten werden?
- Wie unterscheidet sich voraussichtlich die langzeitige Kostenkalkulation für dezentrale (am Straßenrand) und zentrale (in Quartiersparkhäusern) Ladepunkte (also für alle in Wuppertal zugelassenen Kfz, zirka 200.000)?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Widmann
Stadtverordneter