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Minderung der Verkehrslärmimmissionen am Boltenberg

29. Oktober 2015

Anfrage an den Rat der Stadt am 09.11.2015

Die Antwort finden Sie in dieser PDF-Datei:
AntwortLaermschutz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Anwohnerinnen und Anwohner des Boltenbergs im Stadtbezirk Elberfeld-West haben Anträge auf straßenverkehrsrechtliche Schutzmaßnahmen nach § 45 StVO gestellt und fordern u.a. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der A 46 und auf den Landesstraßen L 418 und L 74.  Die Fraktionen wurden darüber informiert.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Hat das angekündigte Gespräch zwischen Ihnen und den Antragsteller*innen bereits stattgefunden, wenn ja mit welchem Ergebnis?

2. Wie beurteilt die Straßenverkehrsbehörde die gestellten Anträge hinsichtlich der Genehmigung von Geschwindigkeitsbegrenzungen und anderer Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen?

3. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es darüber hinaus, dem Lärmschutz in Bezug auf die Wuppertaler Autobahnen und Fernstraßen eine höhere Priorität auch über die bisher umgesetzten Maßnahmen hinaus einzuräumen? Unter welchen Voraussetzungen wäre es der Stadt Wuppertal beispielsweise möglich, ggf. als Pilotprojekt, auf der A 46 ein Tempolimit von 80 km/h  mit Hinweis auf den Lärmschutz durchzusetzen?

4. Ist es richtig, dass im Bereich des AK Sonnborn drei Wupperbrücken sanierungsbedürftig  sind? Wenn ja, wäre eine Temporeduktion eine geeignete Maßnahme, um die Funktionsfähigkeit der Brücken zeitlich zu verlängern? Wie würde sich bei der aktuellen LKW-Lawine (Umleitung wg. AB-Brücke Leverkusen) eine Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW auf die Lebensdauer der angeschlagenen Brücken, insbesondere der baufälligen Wupperbrücken im AK Sonnborn, auswirken?

5. In der Antwort VO/1278/15/1-A auf eine Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schrieb die Stadtverwaltung u.a.:
(..)Dennoch konnte die Stadt Wuppertal  erreichen, dass die Maßnahme M5/70 “Prüfung der Wirksamkeit und Realisierbarkeit von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnteilstücken in Wuppertal“ neu in  den Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplans 2013 aufgenommen wurde. Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Ergebnisse des noch laufenden Pilotprojektes an der A45 ausgewertet und eine Übertragbarkeit auf die A46 geprüft. Ergebnisse zum Pilotprojekt  werden für den Sommer 2015 erwartet.

Zu welchen Ergebnissen hat das Pilotprojekt geführt?

6. Wie ist der Sachstand bei der Umsetzung des Lärmaktionsplanes?

Mit freundlichen Grüßen

Anja Liebert                                                                                    MarcSchulz Fraktionsvorsitzende                                                                   Fraktionsvorsitzender