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Massentieranlage am Fettenberger Weg

26. Oktober 2010

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in die umstrittene Massentieranlage am Fettenberger Weg wurden am 18. Oktober 2010 trotz fehlender Nutzungsgenehmigung Legehennen eingestallt. Den Medien war zu entnehmen, dass aufgrund dieser Tatsache der Investor mit einem Bußgeld belegt werden solle. Innerhalb des Bauverfahrens kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Verstößen gegen die Baugenehmigung und die behördlichen Auflagen. Zeitweise wurde sogar ein Baustopp verhängt.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wann ist mit einer Nutzungsgenehmigung für den Betrieb der Massentieranlage am Fettenberger Weg zu rechnen?

2. Wie viele Legehennen wurden eingestallt?

3. Mit welchem Verfahren kontrolliert die Verwaltung die diesbezüglichen Angaben des Betreibers? Wie exakt kann die Zahl der eingestallten Legehennen ermittelt werden? Ist es richtig, wie in den Medien zu lesen war, dass die ermittelten Zahlen Ungenauigkeiten im vierstelligen Bereich aufweisen können? Wenn ja, wie wirkt sich dies im Hinblick auf eine gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung bei einer Haltung von mehr als 15.000 Legehennen aus?

4. Welche Bereiche, neben der Anzahl der Legehennen, werden darüber hinaus kontrolliert? Wer führt diese Kontrollen durch?

5. In welchen Intervallen werden die Kontrollen durchgeführt? Werden die Kontrollen angekündigt oder finden unangekündigte Kontrollen statt?

6. Gegen welche Auflagen wurde während des gesamten Bauverfahrens insgesamt verstoßen? Welche Bußgelder in welcher Höhe wurden verhängt?

7. Welche Erkenntnisse zieht die Verwaltung aus diesem Bauverfahren mit zahlreichen Verstößen gegen die Auflagen und Genehmigungen vor dem Hintergrund, dass mit dem Bau der Massentieranlage eine wertvolle Fläche im Landschaftsschutzgebiet zerstört wurde und der Tatsache, dass dies nur durch eine gesetzliche Ausnahmeregelung genehmigt werden konnte?

8. Mit welchen Maßnahmen setzt die Verwaltung die Aufforderung des Petitionsausschusses des Landtags um?

9. Wie und auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Auslauf für die Legehennen genehmigt und wie ist der Auslauf vereinbar mit den Brandschutzvorgaben (wenn die Feuerwehr über die Auslauffläche fahren muss, um zum Gebäude zu gelangen)?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Vorsteher
Fraktionsvorsitzender

Bettina Brücher
Stadtverordnete

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