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Landesprogramme zur Schaffung betriebsintegrierter Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

2. Februar 2016

Anfrage an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 17.02.2016

Die Antwort finden Sie in dieser PDF-Datei:
Antwort_Betriebsintegrierte_Arbeitsplaetze

Sehr geehrter Herr Wessel,

die gemeinsam von den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe sowie dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) getragene Landesinitiative „Teilhabe an Arbeit –1.000 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen / Betriebsintegrierte Arbeitsplätze für Werkstattbeschäftigte als Chance zur Inklusion auf dem Arbeitsmarkt“ endete zum 30. September 2015. Im Rahmen dieser Initiative wurden 839 Arbeitsplätze geschaffen, die meisten davon bei privaten Arbeitgebern.

Ein weiteres Landesprogramm ist das Programm „aktion 5“, das noch bis Ende 2017 läuft und über fünf Jahre 40 Millionen Euro aus Mitteln der beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, sowie aus Mitteln der Ausgleichsabgabe in den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt investiert. Das Programm „aktion5“ bildet im Rahmen des Vorhabens „Budget für Arbeit“ auch einen Baustein, um den Übergang von (schwer-)behinderten Schülerinnen und Schülern aus Förderschulen und aus dem Gemeinsamen Unterricht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ein großer Teil der zur Verfügung stehenden Mittel wurde bisher nicht ausgeschöpft.

Der regionalisierte Datenbericht zu den Eingliederungshilfe-Leistungen im Rheinland, der dem LVR-Sozialausschuss am 24.8.15 vorgelegt wurde, zeigt jedoch, dass Wuppertal im Vergleich zu anderen rheinischen Städten wie Mönchengladbach oder Duisburg noch weit zurückliegt was die Anzahl betriebsintegrierter Arbeitsplätze betrifft.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Hat die Stadt Wuppertal sich als potentieller Arbeitgeber für Menschen mit Behinderung an einem der o.g. Programme beteiligt?

2. Haben sich die städtischen Tochterunternehmen an einem der o.g. Programme beteiligt?

3. Wenn ja, wie viele betriebsintegrierte Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze sind dadurch entstanden? Bestehen sie weiterhin?

4. Wenn nein, welche Gründe sprachen dagegen?

5. Haben die Stadt Wuppertal oder die städtischen Töchter die Absicht, in Zukunft betriebsintegrierte Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze zu schaffen und Fördermittel aus entsprechenden Programmen dafür zu beantragen?

6. Im Sommer vergangenen Jahres hat das Kompetenznetz Frau und Beruf die Broschüre „BESCHÄFTIGUNG UND AUSBILDUNG FÜR FRAUEN MIT HANDICAP – FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR UNTERNEHMEN – EINE HANDREICHUNG“ herausgegeben, die viele wichtige Informationen enthält. Wie wird die Stadt Wuppertal darüber hinaus aktiv, um private Arbeitgeber über entsprechende Förderangebote zu informieren und für die Einrichtung von betriebsintegrierten Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen zu werben?

 

Mit freundlichen Grüßen

Marcel Simon                                                   Ilona Schäfer
Arbeitsmarktpolitischer Sprecher                     Gesundheitspolitische Sprecherin