Konsequenzen nach Ausstellungsverbot?
„Sehr geehrter Herr Dr. PongÈ,
wie aus den Medien zu erfahren war, hat Oberbürgermeister Peter Jung am Mittwoch, den 09.01.2008 ein Verbot ausgesprochen, die am Tag zuvor eröffnete Ausstellung „Vom Polizeigriff zum Übergriff“ im Haus der Jugend Barmen weiter zu zeigen. Ursprünglichen Planungen zufolge sollte die Ausstellung vom 08. bis 26.01. öffentlich zugänglich sein.
Inhalt dieser Ausstellung sind Fälle von Polizeigewalt gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.
Den Medien war ebenfalls mehrfach zu entnehmen, dass Oberbürgermeister Jung personelle Konsequenzen in Erwägung zieht.
Wir bitten die Verwaltung zu diesem Vorgang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Gab es in der Vergangenheit schon vergleichbare Fälle, in denen Veranstaltungen in städtischen Räumen verboten wurden?
2. Nach Informationen von Radio Wuppertal äußerte der zuständige Beigeordnete Dr. Stefan Kühn, die städtischen Mitarbeiter, „die die Ausstellung ins Haus der Jugend holten, hätten die politische Dimension erkennen und ihre Vorgesetzten zu Rate ziehen müssen.“ (homepage radio wuppertal vom 15.01.2008)
Welche Erfahrungen aus der Vergangenheit wären für die Erkenntnis geeignet gewesen, dass sich MitarbeiterInnen im Vorfeld der Entscheidung an die Vorgesetzten hätten wenden sollen?
3. Gibt es für MitarbeiterInnen in derartigen Situationen eine Entscheidungshilfe, was und was nicht in städtischen Räumen ausgestellt werden darf?
4. Welche Handreichungen werden zukünftig den MitarbeiterInnen der Verwaltung angeboten, damit sie klar unterscheiden können, ob Ausstellungen ohne Gefahr für ihre berufliche Zukunft akzeptiert werden oder ob sie Rücksprache mit ihren Vorgesetzten halten müssen?
Wir bitten darum, die Anfrage und die Antwort der Verwaltung auch dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen.
Mit freundlichem Gruß
Marc Schulz
Stadtverordneter
„