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Konsequenzen der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW für Wuppertal

24. August 2021

Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Verkehr am 24.08.2021

Die Antwort finden Sie hier.
Die Anlagen zu dieser Vorlage finden Sie hier.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im vergangenen Jahr hat die NRW-Landesregierung eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Der damals vorgelegte Gesetzentwurf ist angesichts der Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung durch das zuständige Bauministerium komplett überarbeitet worden.

Der geänderte Entwurf zur Novelle des Denkmalschutzgesetztes NRW liegt nun vor.

Die Gesetzessystematik wurde auf eine neue Grundlage gestellt. Darüber hinaus gibt es umfassende und weitreichende Änderungen und Erweiterungen der gesetzlichen Vorschriften im Einzelnen.

Danach soll u.a. die Benehmensherstellung in der Baudenkmalpflege abgeschafft werden. Stattdessen wird das Benehmen auf eine Anhörung reduziert. Damit soll zukünftig die Untere Denkmalbehörde bei den Städten bzw. kreisangehörigen Gemeinden die Entscheidung über die Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalschutzliste und Veränderungen am Baudenkmal alleine vornehmen. Die Landschaftsverbände werden nur noch angehört.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie will die Verwaltung zukünftig die Belange des Denkmalschutzes sicherstellen?
  2. Mit welchem Personalbedarf rechnet die Verwaltung, um die Aufgabe sachgerecht zu erledigen (aktueller Stellenanteil, zukünftig notwendiger Stellenanteil)?
  3. Welche Qualifikation hat aktuell das Personal bei der Unteren Denkmalbehörde, welche Qualifikation wird zukünftig notwendig sein?
  4. Welche Kosten werden von der Verwaltung für die Aufgaben in der Denkmalpflege zukünftig erwartet?
  5. Sieht die Verwaltung die Gefahr von Interessenskonflikten zwischen Bauamt und der Denkmalpflege?
  6. Wie schätzt die Verwaltung die Gefahr ein, von Immobilieneigentümer:innen verklagt zu werden, wenn sie Veränderungen an denkmalgeschützten Bauten nicht genehmigt bekommen?
    Wächst der Druck auf die Stadt mit der Gesetzesnovelle?
  7. Wie will die Verwaltung mögliche Konflikte in der Einschätzung eines möglichen Baudenkmals lösen?
  8. Wie kann in Zukunft die Genehmigung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden ermöglicht werden?
  9. Plant die Verwaltung, eine Stellungnahme zur Novelle z. B. im Rahmen der kommunalen Spitzenverbände dazu abzugeben?

 

Mit freundlichen Grüßen:

 

Klaus Lüdemann                                Yazgülü Zeybek

Stadtverordneter                                Fraktionsvorsitzende