Kommunalfinanzen
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Kommunen sind im Vergleich zu Bund und Ländern von der Wirtschaftskrise mit einem Einbruch bei den Steuereinnahmen von 10 % in 2009 besonders betroffen. Für das Jahr 2010 ist trotz moderaten Wirtschaftswachstums ein weiteres Minus von 4 % prognostiziert. Allein im Jahr 2009 fehlen den Städten und Gemeinden 8,6 Mrd. Euro an Steuereinnahmen. Dies liegt zum einen an der besonderen Abhängigkeit der Kommunen von den Unternehmenssteuern, zum anderen an den noch von der großen Koalition beschlossenen Steuererleichterungen in den Konjunkturpaketen I und II sowie dem Bürgerentlastungsgesetz.
Dieser Einbruch in den Gemeindefinanzen wird durch das von der CDU/FDP Bundesregierung eingebrachte Wachstumsbeschleunigungsgesetz verschärft, welches weitere Steuererleichterungen für Unternehmen und BürgerInnen bereits für 2010 in einem Gesamtvolumen von 8,5 Mrd. Euro vorsieht. Bereits ab 2011 plant die Bundesregierung weitere Steuerentlastungen von 20 Mrd. Euro. Beide Vorhaben bringen Einnahmeverluste für die Kommunen mindestens in Höhe von 4 Mrd. Euro mit sich.
Schließlich müssen die Kommunen auf der Ausgabenseite eine zusätzliche Belastung durch eine erneute Reduzierung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft für ALG II-Beziehende auf 23,6 % in 2010 hinnehmen. In der Folge werden die Kommunen die aufgrund der Wirtschaftskrise steigenden Mehrkosten bei der Unterkunft von ALG II-Empfänger/innen von 1,8 Mrd. Euro allein tragen müssen. Krisenverschärfend wirkt zudem die Unterfinanzierung des Kita-Ausbaus für unter Dreijährige.
Diese Steuererleichterungen und Ausgabensteigerungen schwächen auch die Investitionskraft und damit die Zukunftsfähigkeit von Wuppertal.
Wir bitten die Verwaltung in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen zur Sitzung des Rates der Stadt Wuppertal am 14.12.2009:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die Entwicklung der Finanzlage Wuppertals in den nächsten 5 Jahren?
2. Mit welcher Entwicklung der Steuereinnahmen rechnet die Verwaltung im Jahr 2010?
3. Mit welchen Mindereinnahmen rechnet die Verwaltung in Folge der von der großen Koalition in 2009 beschlossenen Steuererleichterungen nach Maßgabe des Konjunkturpaketes I, Konjunkturpaketes II und des Bürgerentlastungsgesetzes?
4. Mit welchen Mindereinnahmen rechnet die Verwaltung aufgrund der Steuererleichterungen nach Maßgabe des von der neuen Bundesregierung beschlossenen Wachstumsbeschleunigungsgesetzes differenziert nach Einkommenssteueranteilen, Umsatzsteueranteilen und Gewerbesteuer?
5. Mit welchen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen rechnet die Verwaltung, wenn die im Koalitionsvertrag von CDU und FDP versprochenen weiteren Steuererleichterungen in einem Umfang von 20 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung) umgesetzt werden?
6. Welche Auswirkungen werden die steuerlichen Mindereinnahmen auf die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich für Wuppertal haben?
7. Wie beurteilt die Verwaltung die Pläne der FDP-Fraktion im Bundestag, die Gewerbesteuer durch Umsatzsteueranteile und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer zu ersetzen und ein örtliches Hebesatzrecht auf die Einkommenssteuer und die Körperschaftssteuer einzuführen?
8. Mit welchen Mehrkosten rechnet die Verwaltung im Jahr 2010 bei der Betreuung der Hartz-IV-Bezieherinnen? Wie viel davon ist auf die Entwicklung am örtlichen Arbeitsmarkt zurückzuführen? Wie hoch ist der Anteil der Mehrkosten, der auf die Kürzung des Bundesanteils zurückzuführen ist?
9. Mit welchen zusätzlichen finanziellen Belastungen rechnet die Verwaltung für den Kita-Ausbau für unter Dreijährige bis 2013? Wie hoch wird der Bedarf sein, wenn ab 2013 ein Rechtsanspruch besteht? Ist bei dieser Belastung noch die vereinbarte Drittelfinanzierung durch Bund, Länder und Kommunen gegeben?
10. Wie beurteilt die Verwaltung die im Koalitionsvertrag von FDP und Union vereinbarte Gleichstellung von privaten und kommunalen Anbietern in der Abfallwirtschaft und der Abwasserbeseitigung?
11. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung kommunaler Anbieter in der Abfallwirtschaft und für Abwasser für den Haushalt der Stadt Wuppertal und für die Bürgerinnen und Bürger?
Mit freundlichem Gruß
Peter Vorsteher
Fraktionsvorsitzender“