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Kita-Ausbau

14. Juni 2010

„Sehr geehrter Herr Kühme,

nach dem Kinderförderungsgesetz haben Eltern vom ersten August 2013 an einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Auf dem sogenannten „Krippengipfel“ im Jahr 2007 haben Bund, Länder und Gemeinden sich darauf verständigt, bis zum Jahr 2013 für durchschnittlich 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Die Ausbaukosten wurden mit 12 Milliarden Euro kalkuliert, von denen Bund, Länder und Kommunen je 1/3 finanzieren sollen.

Frühkindliche Förderung ist wesentlicher Baustein für mehr Chancengerechtigkeit. Deshalb ist der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein wichtiges Vorhaben, dass auf einer soliden Kalkulation beruhen muss. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist eine wichtige und nachhaltige Investition in die Zukunft. Auch für unsere Stadt stellt die Bereitstellung einer ausreichenden, flächendeckenden, modernen und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung einen wichtigen Baustein für die Bewältigung der Herausforderungen des wirtschaftlichen und demografischen Wandels dar.
Fraglich ist allerdings, ob die Kostenschätzung für den Kitaausbau realistisch ist und eine Betreuungsquote von 35 Prozent auch in Wuppertal tatsächlich ein bedarfsgerechtes Angebot gewährleistet.
Darüber hinaus sind in die Kostenkalkulation nicht die Änderungen durch das Kinderförderungsgesetz bei den Tagespflegepersonen eingeflossen. Eine sozialpolitisch richtige Maßnahme, die aber durch die hälftige Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung zu einer weiteren zusätzlichen finanziellen Belastung führt. Weiter ist zu vermuten, dass an viele Kommunen Landesmittel nur unzureichend weitergeleitet werden.
Sicher ist hingegen, dass Eltern ihren Rechtsanspruch vor Ort einfordern werden, und zwar unabhängig davon, wie die Finanzierung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden geregelt ist. Deshalb müssen wir uns intensiv mit der Frage beschäftigen, ob wir als Stadt ausreichend auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs ab August 2013 vorbereitet sind.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen in o.a. Sitzung:

1. Wie beurteilt die Verwaltung die Entwicklung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis 2013 und in den nächsten Jahren, wenn der Rechtsanspruch greift?

2. Wie hoch ist die Anzahl der Kinderbetreuungsplätze, die seit Einführung des KiFöG geschaffen wurden?
Wie viele Kinderbetreuungsplätze müssen noch geschaffen werden, um den Rechtsanspruch einlösen zu können?

3. Mit welchen zusätzlichen finanziellen Belastungen rechnet die Verwaltung für den Kita-Ausbau für unter Dreijährige bis 2013?
Wie hoch werden diese mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs ab dem 1. August 2013 sein?

4. Welche Vorbereitungen trifft unsere Stadt zur Realisierung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr 2013?

5. Werden die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für Investitionskosten vom Land tatsächlich und zusätzlich unserer Stadt zur Verfügung gestellt?

6. Werden die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für Betriebskosten vom Land tatsächlich und zusätzlich unserer Stadt zur Verfügung gestellt?

7. Realisiert das Land seinen eigenen 1/3-Anteil am Kita-Ausbau in unserer Stadt?

8. Mit welchen Kosten rechnet die Verwaltung für die Sozialversicherungsleistungen der Tagespflegepersonen?

9. Reichen die insgesamt von Bund und Land zur Verfügung gestellten Mittel aus, um den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter 3 Jahren in der geplanten Drittelfinanzierung (Bund, Länder, Kommunen) zu realisieren?
Wenn nein: Wie viel muss unsere Stadt zusätzlich in die Realisierung des Rechtsanspruchs investieren?

Mit freundlichen Grüßen

Paul Yves Ramette
Stadtverordneter

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