Kinderschutzambulanzen
Große Anfrage an den Jugendhilfeausschuss am 27.04.2021
Die Antwort finden Sie hier: VO_0553_21_1_A_Antwort_Kinderschutzambulanzen
Sehr geehrter Herr van Bebber,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beantwortung folgender Fragen in der o.a. Sitzung:
- Wie viele Meldungen nach §8a SGB VIII gab es in den Jahren 2019 und 2020 jeweils? Bitte mit Aufschlüsselung in wie vielen Fällen davon etwaig mehrfach innerhalb des abgefragten Zeitraums eine §8a-Meldung erfolgte.
- Für die Jahre 2019 und 2020: Wie viele Inobhutnahmen nach §42 SGB VIII erfolgten durch das BSD? Bitte mit Aufschlüsselung in wie vielen Fällen davon im Vorfeld eine §8a-Meldung erfolgt ist.
- Für die Jahre 2019 und 2020: In wie vielen vom BSD betreuten Fällen, unabhängig ob zuvor eine §8a-Meldung erfolgt ist oder nicht, erfolgte zumindest eine Anmeldung oder Kontaktaufnahme zu einer Kinderschutzambulanz?
- Für die Jahre 2019 und 2020: In wie vielen vom BSD betreuten Fällen unabhängig ob zuvor eine §8a-Meldung erfolgt ist oder nicht, wurden ambulante, teilstationäre oder stationäre Dienstleistungen einer Kinderschutzambulanz in Anspruch genommen?
Begründung:
Wuppertal ist eine Großstadt und die Einwohnerzahl steigt zusehends. Dies schlägt sich leider auch in steigenden Zahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung, insbesondere was die Meldungen einer mutmaßlichen Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB angeht, nieder. Jedes 4. bis 5. Kind in Wuppertal lebt in einem Haushalt der ALG II oder Zuschüsse zur Grundsicherung erhält. Finanzielle Not ist einer der Hauptrisikofaktoren für Kindeswohlgefährdung jedweder Art.
Die Belastung der Bezirkssozialdienste hat trotz immer wieder im Fokus stehender Maßnahmen zur personellen Entlastung, Supervision und internen strukturellen Verbesserungen nicht merklich abgenommen, was sich in der immer wieder hohen Personalfluktuation des Personals zeigt. In akuten Verdachtsmomenten oder Vorfällen von Gewalt oder Vernachlässigung an und von Kindern existiert in Wuppertal keine zentrale Anlaufstelle zur Klärung und fachlichen Einschätzung der Situation. Dies ist gerade im Fall einer unmittelbaren Handlungsnotwendigkeit ein hoher Stressfaktor für alle Beteiligten und birgt die Gefahr die Situation nicht allumfassend überblicken zu können.
Andere Stellen in unserer Stadt, wie Träger der freien Jugendhilfe, Beratungsstellen freier/kirchlicher Träger oder auch Anlaufstellen im Gesundheitssystem, haben keinen offiziellen Auftrag zur Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung, entsprechend keine passgenauen Angebote und können das Personal des BSD hier nicht so unterstützen, wie sie es vielleicht manchmal gerne tun würden. Der Prozess zur Klärung ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, kann bei dem enormen psychischen Druck der auf allen Beteiligten liegt somit selbst zu einem traumatischen Erleben bei einem betroffenen Kind oder den betroffenen Kindern führen. Nicht zuletzt auch das Stresserleben der verantwortlichen BSD-Kraft wird in diesen Fällen stark beansprucht. Unsere Verantwortung liegt darin diesen Prozess fachlich und strukturell so sicher wie möglich zu gestalten. Neben den intern bereits bestehenden Strukturen mit insoweit erfahrenen Fachkräften und Vorgaben zum Vorgehen ist auch die fachliche Beurteilung durch spezifisch medizinisch und psychologisch ausgebildete Stellen in vielen Fällen hilfreich, in manchen Fällen unabdingbar und in allen Fällen eine wertvolle Unterstützung zur Entscheidung bzw. Klärung durch den BSD. Deshalb möchten wir gerne wissen in welchem Umfang Kinderschutzambulanzen in der Vergangenheit durch den BSD als unterstützende Anlaufstelle zur Klärung von Kinderschutzfällen angefragt und/oder genutzt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Theuermann Denise Frings
Sprecherin im Ausschuss stellv. Fraktionsvorsitzende