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Kinderschutz

2. Dezember 2008

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die alarmierende Zahl der Meldungen über vernachlässigte Kinder und Kindeswohlgefährdungen steigt stetig. Allein in diesem Jahr ist ein Anstieg um 20% zu verzeichnen. Dies gilt auch für Wuppertal.
Daraus resultierende, steigende Fallzahlen (bis zu 60 Fälle und mehr) für die MitarbeiterInnen der Bezirkssozialdienste des Jugendamtes führten im Frühjahr zu Überlastungsanzeigen (s. WZ 13.08.2008).

In der aktuellen Diskussion wird immer wieder die Frage gestellt, ob die Sicherstellung des Kindeswohls (§ 8a SGB VIII/ KJHG vom 1.10.2005 ) vom Jugendamt gewährleistet werden kann.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, die Verwaltung möge in der nächsten Sitzung des Rates folgende Fragen schriftlich beantworten:

1. 2007 wurden sechs zusätzliche Stellen in den Bezirkssozialdiensten geschaffen und 2008 sollten weitere sechs hinzukommen. In welchen Arbeitsbereichen wurden diese eingerichtet?

2. Trotz des Stellenausbaus gibt es Überlastungsanzeigen von MitarbeiterInnen des Jugendamtes. Nach welchen Kriterien findet die quantitative Bemessung der Personalressourcen in den Bezirkssozialdiensten statt?

3. A) Gibt es verbindliche Handlungs- und Verfahrensrichtlinien zur Sicherung des
Kindeswohls für die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes?
B) Gibt es ein „Schutzkonzept“, dass das Kindeswohl sichert, kontrolliert und auch
fachlich evaluiert wird?
C) 2007 gab es vom LJA Veranstaltungen zum Thema Risikomanagement im
Kinderschutz, die bei Gefährdungssituationen von Kindern zur Sicherung
kompetenten Handelns, innerhalb der Jugendämter befähigen sollen. Wurde dieses
mittlerweile im Ressort Kinder, Jugend und Familie implementiert? Wenn ja, wann
wird in Wuppertal der erste Risikobericht erstellt und dem Jugendhilfeausschuss zur
Kenntnis gegeben?

4. In vielen Städten gibt es mittlerweile soziale Frühwarnsysteme wie z.B. Begrüßungshausbesuche bei Neugeborenen oder die aktive Einbeziehung von Geburtskliniken, Hebammen und der Gleichen. Das Land NRW unterstützt Kommunen bei der Einführung von sozialen Frühwarnsystemen- u.a. mit einer Extra-Förderung für Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf.

A) Gibt es ein solches Frühwarnsystem zur Sicherung und Verbesserung des
Kinderschutzes in Wuppertal im Stadtteil Ostersbaum, oder ist eines in
Wichlinghausen/Oberbarmen geplant?
B) Wenn nicht, ist ein solches geplant und werden entsprechende Fördermittel beim
Land beantragt?
C) Welche Frühwarnsysteme gibt es in Wuppertal?

5. A) Gibt es Erfahrungen in der Bildung von Netzwerken mit der Gesundheitshilfe zur
Verbesserung des Kinderschutzes?
B) Wenn ja, welche und gibt es bereits Kooperationen mit Institutionen des
Gesundheitswesens?
C) Wie sehen die Rahmenbedingungen und konkreten Vereinbarungen aus?

6. Seit Einführung des § 8a SGB VIII zum 1.10.2005 obliegt allen Fachkräften von Einrichtungen und Dienste, die Leistungen der Kinder -und Jugendhilfe erbringen, die Wahrnehmung des Schutzauftrages zur Sicherung des Kindeswohles. In der JHA Sitzung vom 3.08.2007 wurden die Vereinbarungen mit allen freien Trägern der Jugendhilfe und Tageseinrichtungen für Kinder vorgestellt.

A) Sind mittlerweile mit allen Schulen, mit Einrichtungen aus dem Bereich
Gesundheitswesen sowie weiteren Institutionen entsprechende Vereinbarungen
abgeschlossen worden?
B) Wenn ja, wie ist der Sachstand?
C) Wenn nein, warum nicht?

Mit freundlichem Gruß

Paul Yves Ramette
Stadtverordneter

Gerta Siller
Fraktionssprecherin“

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