Keine zusätzlichen Fördermittel für den Ganztag in Wuppertal
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am Anfang Juni 2009 teilte das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW mit, dass aus dem Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) noch Restmittel in Höhe von ca. 10 Millionen Euro zur Verfügung stünden, die von Schulen mit Ganztagsbetrieb, die bis dahin noch nicht an dem Programm teilgenommen hatten, beantragt werden könnten.
Finanziert werden sollten mit diesen Mitteln insbesondere Ausstattungsgegenstände im Zusammenhang mit dem Ganztag. Da die Bewilligung der Anträge nach dem sog. Windhundprinzip erfolgte, war eine umgehende Bearbeitung und Weiterleitung zwingend erforderlich. Zwei Schulen aus Wuppertal gaben bereits in der zweiten Juniwoche ihre Anträge beim Schulträger zur Weiterleitung an die Bezirksregierung ab. Außerdem wurde die Verwaltung in diesem Zusammenhang ausdrücklich von den Leitungen dieser Schule auf die besondere Bearbeitung der Anträge nach ihrem Eingang und die daraus resultierende Notwendigkeit zur zügigen Bearbeitung hingewiesen. Die Verwaltung schrieb allerdings erst am 30.06.2009 alle anderen Schulen an und wies sie auf das Programm hin. Ihnen wurde zur Abgabe ihrer Anträge eine Frist bis zum 10.07.2009 gesetzt. Aufgrund der hohen Nachfrage wurden allerdings nur noch Anträge bewilligt, die bis zum 30.06. beim Ministerium eingingen, da bis zu diesem Zeitpunkt bereits 128 Schulträger für über 350 Schulen Förderanträge eingereicht hatten.
Zu diesem Sachverhalt bittet die Fraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN um Beantwortung folgender Fragen in der Ratssitzung am 15.03.2010:
1) In einer Mitteilung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 09. Juni 2009 heißt es: „Anträge können ab sofort an die zuständige Bezirksregierung gestellt werden. Spätester Antragstermin ist der 13. November 2009. Antragsteller sind die Schulträger. Die Anträge werden in der Reihenfolge der Antragseingänge bis zur Gesamthöhe der zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt.“ Warum wurde dieser Sachverhalt den Schulen im Schreiben vom 30.06.2009 nicht mitgeteilt? Warum wurde im Schreiben des Stadtbetriebes vom 24.08. behauptet, dem Stadtbetrieb lägen keine Informationen über das zur Geltung gekommene Windhundprinzip vor?
2) Wurde nach Bekanntwerden des Programms oder der Mitteilung vom 09. Juni seitens der Verwaltung Kontakt zum Ministerium aufgenommen, um nähere Informationen zu dem Verfahren zu erhalten?
3) Wann wurden die Anträge bei der Bezirksregierung abgegeben und wann wurden sie von dieser an das Ministerium weitergeleitet?
4) Wie viele Wuppertaler Schulen haben bis zum Ende der von der Verwaltung gesetzten Meldefrist Anträge vorgelegt und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die beantragten Mittel?
5) Welche Maßnahmen wurden seitens der Stadt unternommen, um eine schnellere Abgabe der Anträge durch die Schulen zu erreichen?
6) Nach unserer Information wurden die ersten Anträge für das Verfahren bereits Anfang Juni 2009 bei der Schulverwaltung eingereicht. Die von der Verwaltung gesetzte Frist zur Abgabe der Anträge für alle anderen interessierten Schulen endete am 10.07.2009 (also ungefähr fünf Wochen nach Eingang der ersten Anträge). Das Schreiben, in dem der Geschäftsbereichsleiter diese Frist mitteilte, erfolgt erst über drei Wochen nach Eingang der ersten Anträge. Wie erklärt sich diese zeitliche Verzögerung vor dem Hinweis der bereits am 09.06. mitgeteilten Berücksichtigung der Anträge in der Reihenfolge der Antragseingänge durch das Land?
7) Hätte bei einer sofortigen Bearbeitung der zuerst vorliegenden Anträge und unter Verzicht auf den von der Verwaltung zitierten Gleichbehandlungsgrundsatz, der beim Windhundprinzip ohnehin nicht sinnvoll erscheint, eine rechtzeitige Abgabe der selbstständig eingereichten Anträge ermöglicht werden können?
8) Am 09.11.2009 teilte der Städte- und Gemeindebund NRW mit, dass sich die gesamte Fördersumme durch zusätzliche Rückflüsse auf mittlerweile über 22,3 Millionen Euro erhöht hat. Da die bis zum 30.06.2009 nicht zum Zuge gekommenen Anträge auf eine Warteliste gesetzt wurden, konnten nun auch solche Schulen gefördert werden, die aufgrund einer späteren Einreichung bislang nicht berücksichtigt wurden. Allerdings liegen mir keine Informationen darüber vor, dass die Schulen in Wuppertal durch die Erhöhung der Mittel zum Zuge gekommen sind. Welcher Grund liegt hierfür vor?
Mit freundlichem Gruß
Marc Schulz
Stadtverordneter
Peter Vorsteher
Fraktionsvorsitzender“