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Kalkabbau in Schöller

3. April 2013

Anfrage an den Ausschuss für Umwelt am 09.04.2013                

Die Antwort der Verwaltung finden Sie als Protokollauszug in dieser PDF-Datei: AntwGrubeOsterholz

Sehr geehrte Frau Brücher,

bereits seit einigen Jahren ist eine Erweiterung der Grube Osterholz durch die Firma Iseke GmbH & Co. KG geplant, auch der Umweltausschuss war mit diesen Plänen schon befasst.

Die Erweiterung soll hauptsächlich in nördliche Richtung ausgeführt werden, also in Richtung der Ortschaft Schöller, die Erweiterung nach Süden ist im Verhältnis von kleinerem Umfang.

Das Vorhaben bringt aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unsterschiedliche Problemstellungen mit sich, die vorab diskutiert und geklärt werden müssen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet daher die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1)     Wer haftet für Schäden, insbesondere Folgeschäden, die durch die Erweiterung der Grube Osterholz entstehen könnten? Wer ist hier beweislastpflichtig, die Anwohner oder die Firma Iseke GmbH & Co. KG?

2)     Was wird unternommen um bei solch schwerwiegendem Eingriff in die geologischen Gegebenheiten eine prophylaktische Kontrolle zu gewährleisten?

3)     Wäre es nicht auch im Interesse der Firma Iseke GmbH & Co. KG, Messungen durchzuführen, die ihr u.a. größere Sicherheit und Klarheit im Schadensfalle bieten würde?

4)     Ist es richtig, dass eine Gutachteraussage im Rahmen des Anhörungstermins zugunsten der Messung von Erschütterungen im Bereich Schöller im Protokoll der Veranstaltung nicht wiederzufinden ist? Wir bitten ggf. um eine Überprüfung anhand des Tonprotokolls.

5)     Was wird zum Schutz des Kirchturms in der Ortschaft Schöller vor Erschütterungen getan, wenn der Abbau näher an die Ortschaft vorangetrieben wird?

Sind für den Kirchturm Sensoren vorgesehen die evtl. starke Erschütterungen messtechnisch erfassen und dokumentieren können?

6)     Warum finden Messungen des Grundwasserstandes auf der eher unkritischen Seite des Kalkzuges statt und warum wird auf der kritischen Seite des Kalkzuges seltener gemessen?

7)     Warum wurde das Haldenvolumen für die Grube Osterholz nicht wie sonst üblich auf Basis konkreter Abraumquoten berechnet, sondern lediglich durch „Erfahrungswerte“ legitimiert?

8)     Warum gibt es keine konkreten Auflagen, die den Betreiber der Abraumhalde dazu verpflichten, die durch Niederschlagswasser gefährdete Passierbarkeit der angrenzenden Straße (Schöllerweg/Hahnenfurther Weg) sicherzustellen?

9)     Nach bisherigen Kenntnisstand sind im Planfeststellungsbeschluss keine konkreten Maßnahmen zur Abwehr von Neophyten vorgesehen. Wäre es nach Auffassung der Verwaltung sinnvoll, hier vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen?

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Schäfer
Stadtverordnete

Raimond Klitsch
stellv. Mitglied im Ausschuss für Umwelt