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Inklusion in Wuppertaler Kindertagesstätten

21. Mai 2021

Große Anfrage an den Jugendhilfeausschuss am 08.06.2021

Die Antwort finden Sie hier: VO_0810_21_A_1_Antwort_Inklusion KiTas

Sehr geehrter Herr van Bebber,

Inklusion versteht sich als Gewährleistung der vollen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Sinne des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Bzgl. der Verpflichtungen für den Elementarbereich (Art. 7 UN-BRK) und dem Bereich Bildung (Art. 24 UN-BRK) leitet sich eine Notwendigkeit ab die Umsetzung von Inklusion in Regeleinrichtungen entsprechend zu ermöglichen und umzusetzen.

Um die Situation in den städtischen Kindertageseinrichtungen (Kita) in Wuppertal diesbzgl. einschätzen zu können, bittet die Fraktion Bündnis 90/die Grünen die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen.

1) Für wie viele Kinder mit (drohender) Behinderung (Personenkreis im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)) die

    • in städt. Kitas betreut werden,
    • in Kitas freier Träger betreut werden,
    • in Kitas privater Träger und Elterninitiativen betreut werden,

wurden im Kita-Jahr 2018/2019 und im Kita-Jahr 2019/2020 folgende Fördermittel/ Leistungen beim LVR beantragt:

      • inklusive FInK-Pauschale (inklusive LVR-Kindpauschale)
      • individuelle heilpädagogische Leistungen (Kita-Asisstenz) (gesetzl.Grundlage: Gesetzliche Grundlage für die Leistung ist §§ 99, 113 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 3, § 79 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), § 53 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII; in der am 31.12.2019 gültigen Fassung)

Bitte jeweils gesondert nach Kita-Jahr und Art der Leistung auflisten.

2) Wie viele Kinder mit einer (drohenden) Behinderung wurden im Kita-Jahr 2019/2020 und werden im aktuellen Kita-Jahr 2020/2021 in

    • städtischen Kitas betreut?
    • Kitas freier Träger betreut?
    • Kitas privater Träger und Elterninitiativen betreut?

Unabhängig davon, ob eine LVR-Kindpauschale für das Kind beantragt wurde.

3) Wie viele der Kinder mit (drohender) Behinderung werden im Rahmen von Leistungen zur Eingliederungshilfe von einer Integrationshilfe (nach §§ 53 ff. SGB XII oder nach § 35 a SGB VIII) im Kita-Alltag begleitet, unabhängig vom Umfang der Unterstützung?

4) Nach welchem Konzept erfolgt die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne (drohende) Behinderung in städtischen Kitas?

5) Gibt es bei der Belegungsplanung in städt. Kitas fest vorgesehene, geplante Plätze für Kinder mit (drohender) Behinderung? Wenn ja, in welchen städt. Kitas und wie viele Plätze jeweils?

6) Wie werden die etwaig bewilligten LVR-Fördermittel in städtischen Kitas eingesetzt (zusätzliches Personal vs. zusätzliche Fachkraftstunden vs. Verkleinerung der Gruppengröße)? Gibt es hier ein Standard-Vorgehen für die städtischen Kitas?

7) Besteht im Rahmen der inklusiven Betreuung eine Kooperation mit den Frühförderstellen oder anderen Stellen? Z.B. im Sinne therapeutischer oder heilpädagogischer Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung vor Ort in der Kita?

8) Welche Bemühungen werden seitens der Stadt unternommen, die pädagogischen Fachkräfte in Kitas in Bezug auf die inklusive Betreuung zu schulen/ weiter zu bilden?

9) Welche Zielkriterien bestehen seitens der Stadt in Bezug auf die Umsetzung von Inklusion in den städtischen Kitas? Was soll bis wann wie umgesetzt werden? Was wurde bereits erreicht?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Iris Theuermann                     Marta Ulusoy

Sprecherin                              Stadtverordnete