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Inklusion an Wuppertaler Schulen

21. Mai 2021

 

Große Anfrage an den Ausschuss für Schule und Bildung am 26.05.2021

Die Antwort finden Sie hier: VO_0800_21_1_A_Antwort_Inklusion_an_Schulen

Sehr geehrte Frau van-der-Most,

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte sich einen Überblick über den Stand und die Umsetzung der Inklusion an den Wuppertaler Schulen verschaffen und bittet die Verwaltung, ergänzend zu den Angaben in der Antwort auf Anfrage der SPD (VO/0419/21) folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie groß ist zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 der Anteil von Schülerinnen und Schülern (SuS) mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt an Wuppertaler Grund- und weiterführenden Schulen?
    Wir bitten um detaillierte Angaben, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Förderschwerpunkten und mit Angabe der jeweils besuchten Schulform einschließlich der Förderschulen.

In der Vergangenheit gab es in Wuppertal, vor allem was die weiterführenden Schulen angeht, des öfteren Änderungen in Bezug darauf, welche Schule inklusive Beschulung anbietet und welche nicht.
So mussten auch SuS, die auf einer vormals inklusiven Schule beschult waren, die Schule teilweise wechseln, wenn die Schule im Verlauf nicht mehr weiter inklusiv war.

Hierzu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wonach richtet sich die Entscheidung darüber, welche Schulen inklusive Beschulung, also auch die sonderpädagogische Förderung anbieten und welche nicht? Haben die Schulen hier Mitbestimmungsrecht?
  2. Aus welchen Gründen kam es in der Vergangenheit zu Umentscheidungen, also Fällen in denen Schulen einige Jahre inklusiv waren und dann nicht mehr? Ist in der Zukunft erneut mit solchen Umentscheidungen zu rechnen?
  3. Welche Voraussetzungen muss eine Schule erfüllen um inklusiv zu arbeiten bzw. gemeinsamen Unterricht (GU) anbieten zu können? Im Einzelnen dazu:

a. Wie wird sichergestellt, dass bei Neuentscheidung, dass einer Schule inklusiv wird die notwendigen Voraussetzungen an der Schule vorhanden sind und nach welchem Kriterienkatalog wird das festgestellt?

b. Legen die betreffenden Schulen vorab ein Konzept zur Umsetzung des Gemeinsamen Unterrichts (GU) an ihrer Schule vor?

c. Gibt es konzeptuelle Vorgaben vom Schulträger oder Schulamt bzgl. der Umsetzung und Gestaltung von GU und Inklusion die umgesetzt werden müssen? Wenn ja, wie wird die Umsetzung überprüft?

d. Gibt es ein Qualitätsmanagement im Bereich Inklusion und GU? Wenn ja, wie ist dieses strukturiert? Werden Qualitätsindikatoren erhoben? Falls ja, welche und in welchen Intervallen?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Caterina Zinke                                   Marta Ulusoy

Schulpolitische Sprecherin               Stadtverordnete