HSK-Entwurf der Verwaltung
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 17.11.2009 wurde das Haushaltssicherungskonzept (HSK) der Öffentlichkeit vorgestellt. Neben den vielen offenen Fragen bezüglich der konkreten Ausgestaltung der einzelnen Sparvorschläge ist insbesondere der zeitliche Ablauf zur Diskussion und Entscheidung über das Konzept unklar. Da weite Teile der Bevölkerung von den dort skizzierten Sparmaßnahmen betroffen wären, ist ein transparentes Verfahren zur Entscheidungsfindung dringend nötig und unverzichtbar.
Wir bitten die Verwaltung daher um Beantwortung folgender Fragen zur Ratssitzung am 14.12.2009:
1. Welcher Zeitablauf zur Beratung des HSK in den politischen Gremien liegt der Planung der Stadtverwaltung zugrunde? Wir bitten um detaillierte Auskunft über die Einbeziehung der fachlich und geografisch betroffenen Gremien (Fachausschüsse, Bezirksvertretungen und Stadtrat).
2. Wie wurden bei der Erstellung des HSK die Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung beteiligt?
3. Wann werden die für einzelne Positionen notwendigen Präzisierungen vorliegen? Wir bitten um eine detaillierte Auflistung der Bereiche, in denen bislang lediglich globale Aussagen, aber noch keine konkreten Vorhaben benannt wurden.
4. Soll zunächst das von der Verwaltung vorgeschlagene HSK als Ganzes beschlossen werden, ohne dass die konkreten Auswirkungen für einzelne Träger und auf Wuppertal insgesamt klar benannt werden?
Hätte dieses Vorgehen dann zur Folge, dass die konkreten Maßnahmen im Nachhinein genehmigt werden?
Oder sollen zunächst die konkreten Auswirkungen der globalen Einsparvorschläge auf einzelne Träger benannt werden, um auf dieser Grundlage die Entscheidung über das HSK in Kenntnis in jeder einzelnen Konsequenz zu treffen?
5. Wie werden die unterschiedlichen Verbände, Vereine und Organisationen in unserer Stadt, die mittelbar oder unmittelbar von den Sparvorschlägen betroffen sind, in den Diskussionsprozess einbezogen?
6. Sollen Bürgerinnen und Bürger in den Diskussionsprozess einbezogen werden (wie es auch in Solingen für den Nachtragshaushalt geplant und von der Bezirksregierung genehmigt ist) oder wird darauf verzichtet?
Wenn eine Beteiligung geplant ist, welche Instrumente der Bürgerbeteiligung werden hierfür angewandt?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Vorsteher
Fraktionsvorsitzender
Anja Liebert
Stadtverordnete“