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Freie Rechtsabbieger in Wuppertal

13. Februar 2018

Anfrage an den Ausschuss für Verkehr am 22.02.18

Die Antwort der Verwaltung finden Sie in dieser PDF-Datei:
Antwort_freie_Rechtsabbieger

Sehr geehrter Herr Dittgen,

in jüngster Vergangenheit gab es in Wuppertal mehrere extrem schwere Verkehrsunfälle an Freien Rechtsabbiegern, auch „Abbiegefahrbahn” genannt, zum Beispiel an den Übergängen Cronenberger Str./Küllenhahner Str., Carnaper Str. /Schützenstraße und Leimbacherstraße/Carnaper Str..

Da an diesen Freien Rechtsabbiegern gemäß § 9, Absatz 3 StVO, keine Wartepflicht für den Fahrzeugverkehr gegenüber dem sich geradeaus bewegenden Rad- und Fußverkehr besteht, sind Freie Rechtsabbieger immer wieder Unfallhäufungsstellen an Hauptverkehrsstraßen. Trotzdem sind Freie Rechtsabbieger ein beliebtes Element, um Wartezeiten an hoch belasteten Knotenpunkten zu Lasten der Verkehrssicherheit zu verringern. Entsprechend dürfen, gemäß Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 06, Freie Rechtsabbieger innerorts nur (noch) in Ausnahmefällen angewendet werden.

Vor diesem Hintergrund, bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie gedenkt die Verwaltung die allgemeine Gefährdung an Freien Rechtsabbiegern zu beseitigen oder zu verringern?
  2. An manchen Feien Rechtsabbiegern im Wuppertaler Stadtgebiet wurden Zebrastreifen oder Ampeln angebracht (z.B. Morianstraße/Hofkamp). Gibt es Überlegungen dies auch an anderen Abbiegefahrbahnen zu tun?
  3. Mit welcher Begründung hat die Verwaltung sich dazu entschieden, den Übergang Kasinostraße/B7 als Freien Rechtsabbieger einzurichten?

Mit freundlichen Grüßen

Anja Liebert                                                  Dr. Frank ter Veld
Fraktionsvorsitzende                                   Sachkundiger Bürger