Frauenbeauftragte in WfbM (Werkstätten für behinderte Menschen)
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Ausschuss für Gleichstellung am 12.11.2019
Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Antwort_Frauenbeauftragte_WfbM
Sehr geehrte Frau Böth,
im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes ist seit 2017 in Werkstätten für Menschen mit Behinderung die Wahl von Frauenbeauftragten verpflichtend. Leider werden dennoch immer wieder Vorfälle bekannt, bei denen es zu Übergriffen gegen Frauen mit Behinderung gekommen ist. Diese Vorfälle kommen manchmal nur durch die Intervention von Angehörigen der betroffenen Frauen ans Licht.
In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung folgender Fragen:
Sind in allen Wuppertaler WfbMs Frauenbeauftragte gewählt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie umfangreich wurden die Frauenbeauftragten geschult?
- Sind die Frauenbeauftragten für ihre Aufgabe zumindest teilweise freigestellt?
- Welche Unterstützung erfahren die gewählten Frauenbeauftragten innerhalb und außerhalb der WfbM?
- Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Werkstatträten? Gibt es hier eine klare Abgrenzung der Aufgaben?
- Wie viele Vorkommnisse wurden den Frauenbeauftragten gemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach verbalen und körperlichen Übergriffen)? Gab es strafrechtlich relevante Übergriffe?
- Welche Möglichkeiten sehen die Stadt und die Werkstatt-Träger, hier noch besser präventiv tätig zu werden?
Mit freundlichen Grüßen
Yazgülü Zeybek
Sprecherin im Ausschuss für Gleichstellung