FOC im Gebäude der ehemaligen Bundesbahndirektion
Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen am 25.02.2016
Die Antwort der Verwaltung finden Sie in dieser PDF-Datei:
Antwort_FOC
Sehr geehrter Herr Müller,
auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN antwortete Oberbürgermeister Mucke, dass ein Bauvorbescheid für das geplante FOC im Gebäude der ehemaligen Bundesbahndirektion auf Grundlage des geltenden Bebauungsplanes erteilt wurde. Wir fragen uns allerdings, weshalb ein derart großes Einzelhandelsvorhaben im Rahmen einer einfachen Baugenehmigung genehmigt werden soll. Somit wird die Chance vertan, innerhalb des neuen Bauleitplanverfahrens für das Gesamtprojekt die Öffentlichkeit zu beteiligen und Gutachten über die Auswirkungen rechtzeitig vorzulegen. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Warum wurde der Bauvorbescheid für das geplante FOC in der ehemaligen Bundesbahndirektion auf Grundlage des geltenden Bebauungsplanes 954 – Döppersberg erteilt und nicht zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des sich in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1220V – FOC / Kleeblatt?
2. Welche Risiken könnten sich ergeben, wenn der 1. Bauabschnitt genehmigt ist, Gutachten jedoch ergeben, dass das Gesamtprojekt nicht genehmigungsfähig ist?
3. Zu welchem Zeitpunkt werden die Ergebnisse der Gutachten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?
4. Zu welchem Zeitpunkt wird Herr Beigeordneter Paschalis ein qualifiziertes Bürgerbeteiligungsverfahren durchführen?
5. Den Medien war zu entnehmen, dass es bei den Planungen des Investors Differenzen zwischen ihm und der Stadtverwaltung um die Frage des Denkmalschutzes gibt. Wie ist der aktuelle Sachstand?
Mit freundlichen Grüßen,
Anja Liebert
Fraktionsvorsitzende