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Fairtrade-Stadt Wuppertal: Faire Beschaffung von Textilien und anderen Waren aus Entwicklungs- und Schwellenländern

7. Juni 2013

Anfrage an den Rat der Stadt Wuppertal am 15.07.2013  

Die Antwort finden Sie in dieser PDF-Datei: AntwFairtrade                   

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

2010 hat sich die Stadt Wuppertal nach einstimmigem Ratsbeschluss (VO/0601/10) erfolgreich um den Titel „Fairtrade-Stadt“ beworben.  Im letzten Jahr wurde ihr der Titel für weitere zwei Jahre verliehen. Als Fairtrade-Stadt hat sich Wuppertal verpflichtet, den Fairen Handel zu unterstützen und eine Vorbildrolle einzunehmen.

Darüber hinaus trat zum 01.06.13 die Verordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW in Kraft. Darin ist u.a. geregelt, dass sich das Beschaffungswesen öffentlicher Verwaltungen an  sozialen, ökologischen und nachhaltigen Kriterien zu orientieren hat.  Der Einkauf von Produkten, die unter Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt wurden, ist zu vermeiden.

Spätestens ab 2014 wird es die Novellierung des Bestattungsgesetzes NRW ermöglichen, Grabsteine per Friedhofssatzung zu verbieten, die aus ausbeuterischer Kinderarbeit gefertigt werden.

Diese Rahmenbedingungen sollte die Stadt Wuppertal nutzen, um – über das Ausschenken von fair gehandeltem Kaffee oder Orangensaft hinaus – Produkte aus fairer und nachhaltiger Produktion zu beziehen.

Der Fabrikeinsturz in Bangladesh im April ist bisher ein trauriger Höhepunkt einer Vielzahl von Katastrophen in Textilfabriken mit unmenschlichen Arbeitsbedingungen. Daher bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Maßnahmen hat die Stadt Wuppertal im Rahmen ihres Status als Fairtrade-Town in den letzten 3 Jahren umgesetzt?
  1. Wie beabsichtigen die Stadt Wuppertal und ihre städtischen Töchter die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz NRW umzusetzen und Produkte wie Bekleidung, Textilwaren, Holz, Natursteine, Spielwaren, Sportwaren,   Informations – oder Kommunikationstechnologie etc.  unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen zu beschaffen?
  1. Beabsichtigt die Stadt Wuppertal, eine Novellierung der städtischen Friedhofssatzung zu erlassen, in der das Aufstellen von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit untersagt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Vorsteher                                                         Fraktionsvorsitzender

Anja Liebert
stellv. Fraktionsvorsitzende