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Faires Parken in Wuppertal

25. Mai 2021

Große Anfrage an den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und Betriebsausschuss ESW am 02.06.2021

Die Antwort finden Sie hier: VO_0856_21_1_A_Antwort_FairesParken

Sehr geehrter Herr Spiecker,

das Gehwegparken wird in Wuppertal vielerorts praktiziert. Vermehrt gibt es dazu aus der Bevölkerung Beschwerden, dass bei dieser Praxis der Ermessensspielraum seitens der Ordnungsdienste zu Lasten der zu Fuß gehenden ausgelegt wird.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie bewertet die Verwaltung den Leitfaden „Faires Parken“ der Stadt Karlsruhe? https://www.karlsruhe.de/b3/mobilitaet/motorverkehr/gehwegparken.de
  2. Inwiefern lässt sich die dargestellte Problematik des Gehwegparkens in der Stadt Karlsruhe auf den derzeitigen Ist-Zustand in unserer Stadt übertragen?
  3. Wie bewertet die Verwaltung den Einsatz von Bürgerbeteiligungsverfahren um diese Problematik möglichst einvernehmlich für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu entschärfen und zu lösen?
  4. Welche Schlussfolgerungen können aus den aktuellen Mobilitätsprojekten der Stadt Wuppertal (z.B. „Liebe braucht Abstand“, „Modellstadtteil Nordstadt“ und „Mit Vielfalt gemeinsam – bewusst mobil im Quartier Elberfeld Nordstadt“) gezogen werden und bekräftigen diese Schlussfolgerungen den Leitfaden „Faires Parken“?
  5. Laut Aussage vom Wuppertaler Ordnungsamt (Ressort 302.22, Verkehrsüberwachung) vom 22.06.2020 schreitet das Ordnungsamt bei illegalem Gehwegparken erst ab einer Unterschreitung von 1,0 m ein. Diese Praxis wird angeblich abgeleitet von den Vorschriften für Baustelleneinrichtungen (Regelplan B II/1 der RSA 95). Welche Rechtsgrundlage wird vom Wuppertaler Ordnungsamt angewandt, wenn dahingegen keine Baustelle vorhanden ist?
  6. Hält es die Verwaltung für angebracht und sinnvoll, anlog dem Vorgehen in Karlsruhe eine Projektgruppe „Faires Parken“ ins Leben zu rufen? (Dort sollten dann u.E. sowohl Mitarbeiter der Stadtplanung, sowie des Ordnungs- und Verkehrsressorts dabei sein. Ferner sollten auch die Belange der Menschen mit Behinderung Berücksichtigung finden.)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sascha Schäfner                               Dr. Frank ter Veld

Stadtverordneter                                Stadtverordneter