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Entwässerung bei Bebauungsplänen und bebauten Grundstücken

19. Januar 2022

Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 03.02.2022

Die Antwort finden Sie hier.

Sehr geehrter Herr Köksal,
mehrfach wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen mündlich durch die Fachverwaltung und den zuständigen Dezernenten angedeutet bzw. zugesagt, dass Bebauungspläne auf ihre „Klimatüchtigkeit“ überprüft werden. Zuletzt fasste der Rat im November 2021 den Beschluss, sämtliche kommunale Großprojekte zu überprüfen und ggf. durch klimafreundliche Maßnahmen zu ergänzen.

Des Weiteren beschloss der Rat im Dezember 2021 vor dem Hintergrund der Starkregenereignisse im Mai 2018 und im Juli 2021 und dem zu erwartenden Anstieg solcher Fälle aufgrund des Klimawandels die Weiterentwicklung des Hochwasserschutz-Prioritätenkonzepts sowie des Starkregenrisikomanagements auf Basis der Starkregengefahrenkarte.

Ebenso im Dezember berichtete die Verwaltung in der Ratssitzung über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts bzgl. der Bebauung am August-Jung-Weg (Bebauungsplan 1223), in dem unter anderem erhebliche Bedenken bzgl. der Entwässerungsregelung auf dem Grundstück vorliegen. Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse einer Untersuchung durch die Stadtwerke im Dezember vorliegen werden und geprüft werden soll, ob ggf. weitere Festsetzungen im B-Plan erforderlich sind.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Nach welcher Systematik sollen zukünftige Bebauungspläne im Rahmen der Überprüfung zur „Klimatüchtigkeit“ insbesondere mit Blick auf die Entwässerung bearbeitet werden?
  2. Werden konkrete Vorschläge für Bebauungsplanverfahren auf Basis des Starkregenrisikomanagements erarbeitet? Wann sollen diese vorliegen?
  3. Welche laufenden Bebauungsplanverfahren werden aktuell mit Blick auf die Entwässerung der Grundstücke überarbeitet (bitte mit Nennung der konkreten Maßnahmen/Veränderungen)?
  4. Mussten Bebauungspläne in der Vergangenheit aufgrund unzureichender Entwässerungslösungen überarbeitet werden? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden getroffen?
  5. Bei welchen Bestandsbauten konnte eine unzureichende/mangelhafte Regelung durch das Bauamt (Planung/Genehmigung etc.) oder die Stadtwerke (Kanäle/Anschlüsse etc.) zur Entwässerung auf den Grundstücken festgestellt werden?
  6. Kam es in der Vergangenheit zu Schadensersatzansprüchen und –anklagen gegenüber der Stadt Wuppertal aufgrund von Entwässerungsproblemen? Was waren die Ergebnisse dieser Auseinandersetzungen? Wurden Schadensersatzzahlungen durch die Stadt Wuppertal in Bezug auf Entwässerungsprobleme geleistet?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Yazgülü Zeybek
Fraktionsvorsitzend