Elektroladesäulen allgemein und Am Cleefkothen konkret
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ein Bürger hat sich an unsere Fraktion gewandt. Er möchte in der Nähe seiner Wohnung in der Straße „Am Cleefkothen“ eine öffentliche Elektroladesäule aufstellen lassen.
Eine erste Anfrage bei den WSW wurde von dort ablehnend beschieden. Daraufhin hat er mit der Firma „On Charge“, die auf eigene Kosten eine Ladesäule auf öffentlichen Grund errichten würde, Kontakt aufgenommen und bereits Details geklärt. U.a. wurde ein positiver Bescheid der Netzauskunft eingeholt und ein Antrag bei der Stadt gestellt.
Leider hat die Verwaltung (R104) die Aufstellung der Ladesäule mit der Begründung abgelehnt, der vorgeschlagene Parkplatz laufe in Längsrichtung, nicht in Querrichtung.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist es richtig, dass die Ladesäule mit dem Hinweis auf die falsche Ausrichtung des Parkplatzes abgelehnt wurde?
- Welche Direktive oder gesetzliche Vorschrift lag der Entscheidung zugrunde?
- Wurden auch an anderen Stellen im Stadtgebiet Ladesäulen mit der gleichen Begründung abgelehnt?
- Wie will die Verwaltung den dringend erforderlichen Aufbau von Ladesäulen – auch in Zusammenarbeit mit Firmen – bewerkstelligen?
- Aus welchen (anderen) Gründen wurde in der Vergangenheit an anderen Standorten die Genehmigung für E-Ladesäulen abgelehnt?
Hinweis: Direkt am Rathaus in Barmen, Große Flurstraße/Heubruch, steht seit längerem eine von den WSW betriebene öffentliche Ladesäule an Längsparkplätzen.
Mit freundlichen Grüßen
Yazgülü Zeybek Klaus Lüdemann
Fraktionsvorsitzende Stadtverordneter