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Einrichtung von Strecken zur Benutzung mit Mountainbikes o.ä. Fahrzeugen

19. Juni 2025

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 26.06.2025

Sehr geehrter Herr Köksal,
mit VO 1544/25 hat der Umweltausschuss beschlossen, in einem Landschaftsschutzgebiet für Wege zur Nutzung mit Mountainbikes u. ä. Fahrzeugen als Ausnahmeregelung zulassen zu wollen.
Zur Sicherheit der entsprechenden Nutzerinnen und Nutzer bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen, die sich auf alle derartigen vorhandenen und geplanten Wege beziehen:
1. Welche dieser Wege befinden sich auf städtischem Gebiet?
2. Handelt es sich bei den eingeräumten Nutzungsrechten im Ergebnis um die Einrichtung von Sportanlagen?
3. Zutreffendenfalls: Welche Kosten bzw. rechtliche Verpflichtungen entstehen der Stadt dadurch?
4. Besteht seitens der Stadt eine Verkehrssicherungspflicht für diese Wege?
5. Welche Kosten kommen zutreffendenfalls auf die Stadt zu?
6. Bestehen weitere öffentliche bzw. kommunale Fürsorgepflichten im Zusammenhang mit der Ausweisung entsprechender Wege?

Mit freundlichen Grüßen,

Guido Mengelberg
Sprecher Stadtentwicklung und Bauen