Durchlässigkeit von Querbauwerken an Fließgewässern
„Sehr geehrte Frau Brücher,
am 26.1.2009 hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) einen Erlass zur „Durchgängigkeit der Gewässer an Querbauwerken und Wasserkraftanlagen“ veröffentlicht. Mit diesem Erlass werden erstmals verbindliche Regelungen für Querbauwerke an Fließgewässern getroffen, die sowohl für bereits bestehende wie auch für neu zu errichtende Anlagen gelten. Diese Vorgaben müssen auch bei geplanten Neubauten von Wasserkraftanlagen Berücksichtigung finden.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat hierzu folgende Fragen:
1. An welchen Stellen sieht die Stadt Wuppertal Handlungsbedarf hinsichtlich des o.g. Erlasses an Fließgewässern, die in die Zuständigkeit der städtischen Umweltverwaltung fallen?
2. An welchen Stellen sieht der Wupperverband Handlungsbedarf hinsichtlich des o.g. Erlasses an Fließgewässern, die in die Zuständigkeit des Wupperverbandes fallen und sich auf Wuppertaler Stadtgebiet befinden?
3. Gibt es andere Betreiber von Wasserkraftanlagen, die gemäß des Erlasses verpflichtet sind, ihre Bauwerke nachzurüsten?
4. Gibt es seitens der Stadt Wuppertal, des Wupperverbandes oder anderer Investoren Bestrebungen für die Errichtung neuer Querbauwerke bzw. Wasserkraftanlagen, auf die der o.g. Erlass angewendet werden müsste?
Mit freundlichen Grüßen
Ilona Schäfer
Mitglied im Ausschuss für Umwelt
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