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Datenschutzgrundverordnung

10. April 2018

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Rat der Stadt Wuppertal am 07.05.2018

Die Antwort der Verwaltung finden Sie in dieser PDF-Datei:
Anwort_DSGVO

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 25. Mai endet die Übergangsfrist für die 2016 beschlossene europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sie wird rechtswirksam.

Vor dem Hintergrund, dass ab diesem Zeitpunkt Rechtsverstöße gegen die Verordnung bis zu einer Höhe von mehreren Millionen Euro geahndet werden können, bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche der neuen Pflichten sowie technischen Anforderungen wurden bereits von der Stadt Wuppertal umgesetzt?

2. Welche stehen noch zur Umsetzung an?

3. Werden die Verfahrensbeschreibungen für das von der Kommune geforderte „Verzeichnis zu Verarbeitungstätigkeiten“ zum Stichtag vollständig erfasst und vom Datenschutzbeauftragten geprüft sein?

4. Welche Anforderungen wird die Stadt Wuppertal ggfs. konkret bis zum Stichtag 25. Mai 2018 nicht umsetzen können?
Bis wann ist die Fertigstellung dieser Anforderungen dann geplant?

5. Wurden bestehende Verträge mit externen IT-Dienstleister*innen auf ihre DSGVO-Konformität hin geprüft bzw. entsprechend neu abgeschlossen?

6. Welche Schulungen zu den neuen Aufgaben und Verfahren sind bereits durchgeführt worden und welche sind noch vorgesehen?
Für wie viele Mitarbeiter*innen in welchen Fachbereichen sind Schulungen vorgesehen?

7. Welche Unterstützung bietet die Stadt kleineren Vereinen bei der Anwendung der neuen Datenschutzrichtlinie an?

8. Wenn bislang keine Unterstützung geplant ist:
Kann die Verwaltung über die Ehrenamtsstelle für die Vereine eine Informationsveranstaltung für die Anwendung der Datenschutzrichtlinie durchführen?

Mit freundlichen Grüßen

Olli Graf                                        Marc Schulz
Stadtverordneter                          Fraktionsvorsitzender