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Biologische Kleinkläranlagen

14. November 2018

Anfrage der Fraktion an den Ausschuss für Umwelt am 04.12.2018

Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Antwort_Kleinklaeranlagen

Sehr geehrte Frau Brücher,

in Bezug auf die Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wuppertal gibt es seit längerer Zeit Diskussionen über die Abwasserbeseitigungspflicht in den Außengebieten. Die Stadt Wuppertal erteilt grundsätzlich keine Genehmigungen mehr für den Betrieb von biologischen Kleinkläranlagen. Betroffene Anwohner*innen müssen demnach ihr Abwasser in abflusslosen Gruben sammeln und über den sog. „rollenden Kanal“ entsorgen lassen.

Die „aktuelle“ Satzung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Wuppertal vom 16.12.2008 in der aktuell gültigen Fassung ab dem 01.01.2011 wurde aus heutiger Sicht auf einem alten und inzwischen überholten Wissensstand erstellt.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wieviel m³ Abwasser werden pro Jahr in Wuppertal über den rollenden Kanal entsorgt?

2. Wieviel km werden dabei durch die Entsorgungsfahrzeuge im Jahr zurückgelegt, und wieviel CO2 und Stickoxide werden dabei erzeugt?
Ist berücksichtigt, dass der Reifenabrieb den größten Anteil am Mikroplastik hat (Laut Quarks | 24. Oktober 2017, 21.00 – 21.45 Uhr | WDR ergeben sich 120.000 Tonnen Reifenabrieb in Deutschland pro Jahr)? Wurde dieser Umweltaspekt berücksichtigt?

3. Sind die durch die Entsorgungsfahrzeuge befahrenen Straßen für diese Beanspruchung ausgelegt? Sind schon Straßenschäden bekannt?

4. Wie hoch sind die jährlichen Kosten des „rollenden Kanals“, und welchen Anteil machen Sie bei den Abwassergebühren aus?

5. Die Kosten des „rollenden Kanals“ dürfen nicht höher sein, als die „normalen“ Abwassergebühren. Ergibt sich durch den Anschlusszwang eine höhere finanzielle Belastung der Allgemeinheit, die vermeidbar wäre?

6. Warum genehmigt bzw. verlängert Wuppertal als fast einzige Kommune in Deutschland keine biologischen Kleinkläranlagen? Im Gegensatz zu den frühen 2000er Jahren gelten biologische Kleinkläranlagen in Deutschland heute als in der Reinigungsleistung gleichwertig zu den zentralen Abwasserreinigungsanlagen der Kommunen.

7. Es können mit diesen Anlagen nicht nur die gesetzlich geforderten Ablaufwerte sicher eingehalten werden, sondern bei besonderen Anforderungen sogar höhere Reinigungsleistungen erreicht werden. Liegen der Stadt Wuppertal diesbezüglich aktuell erhobene Erkenntnisse vor?

8. Wurde eine Vorzugsvariante der Abwasserbeseitigung ermittelt? Wenn ja, auf welcher Grundlage?

9. Welche geltenden Normen und Gesetze finden Anwendung und erfüllen die bestehenden Kleinkläranlagen die Auflagen (CE Kennzeichnung etc.)?

Wir bitten darum, die Antworten auch den betroffenen Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu geben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Schäfer
Stadtverordnete