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Beschränkung ebenerdiger Parkflächen bei Geschäften, Gewerbe- und Industriebetrieben

29. November 2022

Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 08.12.2022

Sehr geehrter Herr Köksal,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN strebt an, die zusätzliche Versiegelung von Flächen wo immer möglich auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Dafür ist es notwendig, die Anzahl der ebenerdigen Stellplätze bei Geschäften (z.B. auch Supermärkten), Gewerbe- und Industriebetrieben auf eine noch festzulegende Anzahl zu beschränken. Die überwiegende Anzahl der baurechtlich notwendigen Plätze sollten dann in Hoch- oder Tiefgaragen untergebracht werden. Bei kleineren Betrieben sollten auch Ausnahmen möglich sein. Auch könnten Parkplätze in zentralen Parkhäusern in GE- bzw. GI-Gebieten angeboten werden.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist es rechtlich möglich, bei Neubauten von Geschäften, Gewerbe- und Industriebetrieben die Anzahl der ebenerdig herzustellenden, baurechtlich notwenigen Parkplätz auf eine Mindestzahl zu beschränken?
2. Wenn ja, wurde dies bei Bauvorhaben in Wuppertal bereits angewandt?

 

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Widmann
Stadtverordnete