Bedarf und Standorte für eine Neuansiedlung von Lebensmitteldiscountmärkten
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktionen der FDP und Bündnis`90/Die Grünen im Rat der Stadt Wuppertal fragen an:
(1) Für welche Standorte in Wuppertal gibt es zurzeit Anfragen für eine Neuansiedlung von Lebensmitteldiscountmärkten? Welche Verkaufsflächengrößen werden angefragt? Bei wie vielen Anfragen handelt es sich um
a.) echte Neueinrichtungen und
b.) Standortverlagerung eines Anbieters?
(2) Gibt es in Wuppertal noch einen unbefriedigten Bedarf an Lebensmittel(discount)märkten? Wenn ja, in welcher Größenordnung und an welchen konkreten Standorten in Wuppertal? Wie kann dieser Bedarf vor dem Hintergrund einer in Zukunft an Bedeutung zunehmenden Nahversorgungsstruktur für Güter des täglichen Bedarfs (Zunahme der älteren und damit voraussichtlich weniger mobilen Bevölkerung) befriedigt werden? Welche Planvorgaben sind dafür erforderlich?
(3) „Die aktuell zu beobachtende Entwicklung der Einzelhandelsstruktur steht allerdings in einem deutlichen Widerspruch zu der skizzierten Perspektive für die alternde Bevölkerung“, so heißt es im Regionalen Einzelhandelskonzept – Zwischenbericht für das Bergische Städtedreieck von August 2005 der BBE Unternehmensberatung. Zu dieser Entwicklung gehört die Verlagerung der Discounter von integrierten Standorten hin zu großflächigen, v.a. mit dem Auto gut erreichbaren nichtintegrierten Standorten sowie eine Konzentration von verschiedenen Versorgern (Lebensmittel-Supermärkte, Discounter und Fachmärkte) an insgesamt weniger, dafür jeweils größeren Standorten. Wie kann eine gute Nahversorgungsstruktur in Zukunft gewährleistet werden?
(4) Die Neueinrichtung von Discount-Märkten sowie die Konzentration verschiedener Versorger an einem Standort erfolgt nicht ohne erhebliche Umverteilungs- und Verdrängungseffekte zu Lasten anderer Standorte, v.a. zu Lasten der Zentren. Wie weit darf diese Entwicklung aus Sicht der Stadtentwicklung gehen? Welche Konzepte gibt es für die bestehenden Zentrenstrukturen, aber auch für den Umgang mit den so entstandenen und noch entstehenden Leerständen im Stadtbild?
(5) Für welche Gebiete in Wuppertal muss aus fachlicher Sicht vor dem Hintergrund einer zu erhaltenden bzw. zu verbessernden Nahversorgungsstruktur und der Erhaltung der Zentrenqualität ein Ausschluss von Einzelhandel grundsätzlich bzw. für nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente festgeschrieben werden? Gibt es bereits eine Auflistung?
(6) Eine solche Liste ist Grundlage für eine Verständigung mit den Städten Remscheid und Solingen über eine sog. „Bergische Liste“. Wann ist mit einer Verständigung über eine „Bergische Liste“ zu rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerta Siller
Fraktionsssprecherin
Peter Vorsteher
Fraktionssprecher
Jürgen Henke
Fraktionsvorsitzender
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