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Bebauungsplan Nr. 1225 V östlich Ladebühner Straße

24. Januar 2017

Große Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen am 09.02.2017

Die Antwort  der Verwaltung finden Sie in dieser PDF-Datei:
Antwort_AMW Dornap

Sehr geehrter Herr Müller,

im Bebauungsplanverfahren Nr. 1225 V östlich Ladebühner Straße geht es um die Verlagerung bzw. den Neubau eines Asphaltmischwerkes. Wegen der großen Bedeutung für die Öffentlichkeit wird ein Bebauungsplanverfahren mit den entsprechenden Beteiligungsmöglichkeiten durchgeführt (VO/1837/15).

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie stellt sich die rechtliche Situation einer möglichen Genehmigung des Asphaltmischwerkes in Bezug auf das Bebauungsplanverfahren dar?

2. Welche Rolle nimmt die Kommunalpolitik dabei ein?

3. Hat der Rat bzw. der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen grundsätzlich das Recht, den Bebauungsplan
Nr. 1225 V abzulehnen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Anja Liebert                                                  Peter Vorsteher
Fraktionsvorsitzende                                    Stadtverordneter