Baumschutz im Landschaftsschutzgebiet
„Sehr geehrte Frau Brücher,
im Zusammenhang mit der Diskussion um die Abschaffung der Baumschutzsatzung wurde auch von Seiten der Verwaltung immer wieder betont, dass wertvolle Bäume über die bereits bestehenden Landschaftspläne wirksam geschützt seien. Das gleiche soll künftig auch für Bäume im innerstädtischen Bereich gelten, die in den Geltungsbereich des Landschafts-planes Mitte fallen. In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind der unteren Landschaftsbehörde Fälle bekannt, bei denen wertvolle Bäume im Landschaftsschutzgebiet ohne Genehmigung gefällt wurden?
2. Wie geht die untere Landschaftsbehörde mit der Meldung ungenehmigter Fällungen um?
3. Wer wird für eine solche ungenehmigte Fällung belangt und welche Möglichkeiten der Sanktion gibt es (z.B. Ersatzpflanzung, Bußgeld, etc.)?
Mit freundlichen Grüßen
Ilona Schäfer
Mitglied in Ausschuss für Umwelt“